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Bei Hanfsamen geht für Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser die Ideologie ihrer Partei vor die Gesundheit.

25. Juli 2015 / 15:13 Uhr

Oberhauser zeigt wenig Engagement gegen Hanfsamen-Automaten

Wenig Engagement zeigt Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) offensichtlich gegen eine neue potentielle Suchtgiftquelle. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein hatte die rote Ministerin mit der Aufstellung sogenannter Hanfsamen-Automaten in Österreich parlamentarisch konfrontiert. Die freiheitliche Gesundheitspolitikerin wollte von der Ressortchefin wissen, ob und welche Maßnahmen man gegen diese Grundlage für die Aufzucht von Cannabispflanzen unternimmt.

SPÖ-Ministerin Oberhauser zeigt sich da aber offensichtlich aus Gründen linker Gesellschaftspolitik wenig engagiert, wie die Anfragebeantwortung zeigt:

[…] Vom Vertrieb von Hanfsamen über Automaten habe ich über Medienberichte vor einigen Wochen sowie durch nachfolgende Internetrecherche erfahren. […]

[…] Hanfsamen kann man heute auch über das Internet kaufen. Die Verfügbarkeit ist damit unbegrenzt. Inwieweit es sich also angesichts des sonstigen Samenangebotes und Angebotes auch an Hanfstecklingen bei den Automaten bloß um einen Verdrängungswettbewerb handelt, oder ob die durch die neue Vertriebsart höhere Verfügbarkeit der Samen Einfluss auf den Cannabiskonsum in Österreich haben könnte, lässt sich aus heutiger Sicht nicht seriös einschätzen.

Für die Aufzucht von Hanfpflanzen braucht es neben der Verfügbarkeit von Samen wohl noch andere Faktoren wie entsprechendes Wissen und technische Hilfsmittel und Zeit. Man wird basierend auf der Inanspruchnahme der Automaten somit auch nicht automatisch auf die Veränderung des Cannabiskonsums in Österreich schließen können. […]

Lediglich E-Card-Einsatz soll rechtlich untersagt bleiben

Die Betreiber der Hanfsamen-Automaten wollen „aus Gründen des Jugendschutzes“ die E-Card zur Alterskennung einsetzen. Das ist aber offensichtlich auch der roten Gesundheitsministerin zu viel. Oberhauser zu diesem Vorschlag:

Grundsätzlich ist ein Schutz vor der Nutzung der Automaten durch Personen unter 18 Jahren zu befürworten. Erwachsene wissen, dass sie kein Cannabis erzeugen dürfen, Kinder und Jugendliche unter Umständen nicht. Die zur Erreichung dieses Zieles gewählte Vorgangsweise unter Verwendung der E-Card ist jedoch sowohl aus Sicht des dazu befragten Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als auch aus meiner Sicht rechtswidrig.

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