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Abschiebungen illegaler Migranten mit dem Flugzeug gestalten sich oft schwieriger, als es die Politik der Bevölkerung weiszumachen versucht (hier: Frankfurter Flughafen)

19. August 2016 / 17:00 Uhr

Heftiger Widerstand illegaler Migranten verhindert oft Abschiebungen

Das Zauberwort heißt „Abschiebungen“, wenn es darum geht, abgelehnte oder kriminelle Asylwerber außer Landes zu schaffen. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass diese gesetzlich verordnete Ausreise in außerordentlich vielen Fällen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist.

332 Fälle von „heftigem Widerstand“

In Deutschland sind mehr als 600 Abschiebungen von Jänner 2015 bis Ende Juni 2016 per Flugzeug aus den verschiedensten Gründen abgebrochen worden. Meist scheitert die Rückreise der abzuschiebenden Migranten an „heftigem Widerstand“. Nach Informationen des deutschen Bundesinnenministeriums gegenüber der Bild-Zeitung sind es 332 Fälle (etwa: Eritrea 34, Gambia 33, Somalia 23, Irak 22), wo es auf diese Weise Widerstand leistenden Personen gelang, die Abschiebung zu boykottieren.

Erkrankungen und Weigerung von Airlines weitere Gründe

Aber auch verschiedenste Erkrankungen der Ausreisepflichtigen verhinderten die Rückführung in die Heimatstaaten (u.a.: Kosovo 18, Serbien 14, Albanien 8). Ebenso weigerten sich manche Fluglinien oder die für die Flüge verantwortlichen Piloten, die Abzuschiebenden mitzunehmen. Dies geschah bei 48 projektierten Lufthansa-Flügen, bei 23 von Air-Berlin und bei 20 von Germanwings.

Mangelnde Zusammenarbeit der Heimatstaaten

Manchmal wehren sich auch die Heimatländer dagegen, ihre eigenen Staatsbürger wieder zurückzunehmen. Hier gibt das Bundesinnenministerium die Zahl von 37 Fällen an und spricht dabei von einem „wesentlichen Hindernis für die Durchführung von Abschiebungen“, denn ein Grundproblem ist „die mangelnde Zusammenarbeit einiger Zielstaaten bei der Identifizierung eigener Staatsangehöriger und der Ausstellung von Passersatzpapieren“.

53.000 Personen müssten sofort aus Deutschland abgeschoben werden

In Deutschland waren bis Ende Mai 224.300 Personen ausreisepflichtig, von denen besaßen 171.800 eine Duldung (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung), was bedeutet, dass sie sich vorläufig im Land aufhalten dürfen (Einspruch gegen Asylbescheid etc.), aber 53.000 Personen müssten sofort abgeschoben werden.

Obwohl der deutsche Innenminister Thomas de Maiziere angekündigt hat, abgelehnte Asylsuchende rascher abzuschieben, erscheint dieses Ansinnen bei Beibehaltung der gegenwärtigen Praxis fraglich.

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