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Vermummungsrecht bei “spirituellem Bedürfnis”? – Natürlich auch für gerade willkommen geheißene Neu-Bürgerinnen.

20. August 2016 / 18:02 Uhr

Mohammedanische Frauenbeauftragte gegen Verbot frauenverachtender Vollverschleierung

Eine der auffälligsten Personen in der heimischen, mohammedanischen Szene ist die gebürtige Deutsche Carla Amina Baghajati, die 1987 nach Österreich kam, um hier am Konservatorium der Stadt Wien eine Schauspielausbildung zu absolvieren. 1990 dürfte sie dann ihre Lebensbühne gefunden haben, weil in diesem Jahr die getaufte Christin zum Islam übergetreten ist.

Kommentar von Unzensurix

Und diesem steht sie seit einigen Jahren wortgewaltig zur Seite, wenn es darum geht, ihre muslimischen Glaubensbrüder und -schwestern zu verteidigen. Dass sie sich dabei stets als gläubige Muslimin zu erkennen gibt, sieht man an ihrer korrekt muslimischen Adjustierung, die betont, dass sie sich den Regeln des islamischen Glaubens brav unterwirft. Kurzum, sie schirmt sich bewusst durch das Kopftuch von der nicht-islamischen Welt ab, so wie es jeder gläubigen Frau vom Koran (in der strengen Auslegung) vorgeschrieben wird.

Burka-Verbot: Diskussionen in Österreich und Deutschland

Wenn aber nunmehr in Österreich und Deutschland Diskussionen losgetreten werden, wo es darum geht, eine der übelsten Formen der mohammedanischen Verhüllung zu verbieten, wo nicht nur die Haare sondern sogar das gesamte Gesicht exklusive eines winzigen Sehschlitzes verborgen werden, muss Frau Baghajati in ihrer Eigenschaft als Medienreferentin der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) sofort ihren Senf dazugeben (Ö1-Morgenjournal, 20. 8. 2016).

Ewige Populismus-Keule im SPÖ-Windschatten

Dass dieser sich sofort des schönen Wortes „populistisch“ bedient, ist insofern klar, zumal die Islamische Glaubensgemeinschaft einen wackeren SPÖler, den Wiener Gemeinderat und Landtagsabgeordneten Omar Al-Rawi, als Mitglied zählt, dem wiederholt ein starkes Verhältnis zur islamistischen Muslimbruderschaft, die als erste revolutionäre islamische Bewegung der Neuzeit gilt, nachgewiesen werden konnte.  

Der unlösbare Spagat zwischen Frauenrechten und Islam

So kann Frau Baghajati ja auch nicht im Sinne von Menschen- und daher Frauenrechten sprechen (sie ist ja auch zugleich Frauenbeauftragte der IGGiÖ), wenn es darum geht, die Burka (oder besser den hier immer öfters zu sehenden Gesichtsschleier, den Niqab) zu verbieten, sondern muss sich nach allen Ecken und Enden biegen, um den Anschein zu wahren, dass sie extremistische Positionen ablehne – was immer das in der Praxis heißen mag.

Bei spirituellem Bedürfnis: Vermummungsrecht

So kommt sie mit der persönlichen Meinung, dass sie selbst keine Sympathie für den Gesichtsschleier hätte, man einen solchen freilich nicht verbieten dürfe, wenn die Frau ein spirituelles Bedürfnis habe, sich bis über die Nasenspitze zu vermummen. Ob allerdings auch das spirituelle Bedürfnis des Ehemanns, Bruders, Vaters dazu ausreicht, das Gesicht einer Frau in der Öffentlichkeit zu verbergen, sagt sie lieber nicht. Denn dabei könnte es ja geschehen, dass man grundsätzlich hinterfragt, weshalb es strikte Kleiderregelungen für die mohammedanische Frau, aber nicht für den mohammedanischen Mann gibt.

Daher laviert Frau Baghajati lieber mit der Formulierung „patriarchale Auslegungstraditionen“ herum, streut noch das Wort „sexistisch“ ein und plädiert in dieser „Scheindebatte“ für mehr Gelassenheit in der Burka-Frage.

Islamisierung Europas nahezu unaufhaltsam  

Und insofern hat sie, aus ihrer Sicht, völlig recht mit der Gelassenheit. Denn auch wenn sich die Politik tatsächlich durchringen sollte, die Vollverschleierung (wahrscheinlich nur in Teilbereichen der Öffentlichkeit, wie Ämter usw.) zu verbieten, schreitet die Islamisierung des Abendlandes wacker voran, weil sich die europäischen Staaten nie durchringen werden, den Islam zu verbieten, weil das angeblich die Religionsfreiheit einschränken würde.

Keine Diskussion über den Islam per se

Doch bevor man endlich eine Diskussion darüber in Gang setzt, ob der Islam überhaupt eine Religion oder nicht eher totalitäre Unterdrückungs-Ideologie ist, könnte es bereits zu spät sein. Und ob man sich dann vor dem Scharia-Gericht beschweren kann, wenn man als Christ, Atheist, Buddhist, Nudist usw. Repressalien ausgesetzt wird, ist eine andere Frage…

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