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Ein einfaches Hinweisschild vor einem Geschäft sorgt heutzutage für medialen “Skandal” und Strafermittlung.

27. August 2016 / 12:00 Uhr

Aufregung, weil Ladenbesitzer auf Verbotsschild “Hunde” durch “Asylanten” ersetzte

Ein Ladenbesitzer in der bayrischen Gemeinde Selb hat in seinem Schaufenster ein Hundeverbotsschild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ platziert. Fazit: Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft!

Ladenbesitzer verweist auf Vorgeschichte

Schnell reagieren die deutschen Strafverfolgungsbehörden, wenn sie einen Fall von "Volksverhetzung" wittern. Und auch die Mainstream-Medien machen daraus einen "Skandal", wenn ein Geschäftsmann von den ungebetenen Gästen der Angela Merkel die Nase voll zu haben scheint. 

"Gute Gründe" und Vorgeschichte für die Aktion

Er habe gute Gründe, warum er das Schild aufgestellt hat, es gebe dazu eine Vorgeschichte, zitiert TV-Oberfranken den Ladenbesitzer. Doch reflexartig bemüht man die Nazi-Zeit, um die Aktion des Geschäftsmannes in ein schiefes Licht zu rücken. So ein Schild würde zeigen, dass man "aus der Geschichte nichts gelernt" habe, darf der Vorsitzende des Vereins „Zuflucht in Selb“ vor der TV-Kamera zum Besten geben. Und auch der evangelische Vikar der Gemeinde vermeint, auf die Zeit vor 80 Jahren hinweisen zu müssen.

Staatsanwalt und Kripo sind in so einem Fall schnell aktiv

Schnell waren Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zur Stelle. Die Staatsanwaltschaft Hof prüft nun, ob sich der Ladenbesitzer der Beleidigung oder gar der Volksverhetzung strafbar gemacht habe. Grund dafür sei, dass die Aufschrift auf dem Schild zusammen mit dem abgebildeten Hund Asylbewerber herabwürdige. Vorsorglich wurde das corpus delicti von den Behörden beschlagnahmt.

"Hausrecht" oder "Verhetzung" – Experten untersuchen

Ob das Schild tatsächlich strafrechtlich als volksverhetzend oder beleidigend einzustufen ist, sei aber noch nicht sicher, teilte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken dem Bayrischen Rundfunk mit. Denn jeder Bürger und Geschäftsmann habe ein "Hausrecht", das ihn dazu berechtigt, selbst zu entscheiden, wen er in sein Haus oder Geschäft lässt und wen nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft letztlich entscheiden, dass keine Beleidigung oder Volksverhetzung vorliegt, wolle man dennoch unbedingt das Gespräch mit dem Ladenbesitzer suchen und "an seine Vernunft appellieren".

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