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Den jahrelangen FPÖ-Anträgen zur Optimierung der Sozialversicherungen glaubte er nicht – jetzt sucht Minister Stöger Rat im Ausland.

29. August 2016 / 12:00 Uhr

Zu viele Sozialversicherungen: Stöger lässt Effizienz im Ausland prüfen

Seit vielen Jahren bringt die FPÖ als Oppositionspartei immer wieder Anträge zur Evaluierung und Zusammenlegung der verschiedenen Sozialversicherungsträger (SV) in Österreich ein. In der Vergangenheit wurden diese Anträge regelmäßig von SPÖ und ÖVP abgelehnt oder vertagt. Nun ist der Druck – nicht zuletzt auf Grund aktueller Umfrageergebnisse – zu groß geworden. Die Bundesregierung hat nun Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) damit beauftragt, eine entsprechende Untersuchung durchzuführen.

FPÖ-Anfrage zu Sozialversicherungen

Als Eckpunkte finden sich Anregungen, die auch die FPÖ immer wieder gestellt hatte, wie eine Anfragebeantwortung Stögers an FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein belegt:

(…)Effiziente und effektive Nutzung der eingesetzten Finanzmittel durch die Sozialversicherung in Verwaltung und im Leistungsbereich  Prüfung der Reduzierung der Trägerlandschaft·  Leistungsharmonisierung auf ein einheitliches Niveau·  Vereinfachung der Beitragseinhebung (unter anderem durch Streichung von Spezialbestimmungen) Vereinfachung der Abwicklung von Mehrfachversicherungen Stärkung der Prävention und Gesundheitskompetenz·  Einführung eines flächendeckenden Casemanagements·  Modernisierung des Vertragspartnerrechts und der Tarifkataloge mit den Gesundheitsdiensteanbietern.(…)

Sozialminister Stöger vergibt SV-Studie ins Ausland

Mit der Umsetzung des Anfang Juli beschlossenen Auftrags lässt sich der rote Sozialminister allerdings Zeit – ein Ergebnis wird erst für das erste Quartal 2017 angestrebt. Jetzt muss erst einmal ein entsprechender Auftrag für diese Studie vergeben werden. Hier setzt SPÖ-Mann Stöger nicht auf die Expertise in seinem eigenen Sozialministerium, sondern auf eine ausländische Forschungseinrichtung, die allerdings noch nicht gefunden ist:

Bei dieser Studie handelt es sich um eine Forschungsdienstleistung, die nach § 10 Z 13 BVergG nicht einem formellen Vergabeverfahren unterliegt. Um eine externe, objektive und neutrale Sicht zu gewährleisten ist mein Bestreben, eine einschlägig erfahrene, renommierte Forschungseinrichtung aus dem europäischen Ausland für diese Aufgabe zu gewinnen.

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