Die britische Regierung darf den vom Volk mehrheitlich gewünschten EU-Austritt („Brexit“) nicht selbst erklären. Davor muss laut Supreme Court das – derzeit mehrheitlich EU-freundliche – Parlament befragt werden. Der Spruch zeigt einmal mehr den bedenklichen Einfluss politisch (korrekt) besetzter Höchstgerichte auf die Politik.
Zwar heißt es, das Parlament dürfe das Ergebnis des Referendums nicht umkehren, allerdings fürchten Skeptiker, die Abgeordneten könnten den Prozess verzögern oder verwässern.
Direkte Demokratie ad absurdum geführt
Selbstverständlich begründeten die Richter ihr Urteil mit „rechtlichen Fragen“ – womit sonst? Tatsächlich macht es aber nicht einen rechtlichen, sondern einen politischen Unterschied im Umgang mit dem Votum des britischen Souveräns, wenn dieses nun einer weiteren Instanz quasi zur Genehmigung vorgelegt werden muss.
Direkte Demokratie unter Kuratel der repräsentativen Demokratie – und somit völlig ad absurdum geführt