Der Masterplan Migration von Innenminister Horst Seehofer enthält viele Bekenntnisse. So auch die Tatsache, dass “Schutzsuchende” gerne mal auf Heimaturlaub fahren und dies den deutschen Behörden bekannt ist. Zu Hause nach dem Rechten gesehen, kehren die “Flüchtlinge” als arme Verfolgte wieder nach Deutschland zurück und erhalten wieder Versorgung und Geld.
Widerrufsverfahren wegen Heimaturlaub
Seehofer will nun gegen diesen Betrug vorgehen. Urlaub im Heimatland ist “Flüchtlingen” untersagt – schließlich stellt ein Aufenthalt in dem Staat, aus dem sie “geflohen” sind, die Gründe für ihre “Flucht” infrage. Der Innenminister kündigte in seinem Masterplan Migration daher an, das Widerrufsverfahren für anerkannte “Flüchtlinge” anwenden zu wollen, wenn bekannt wird, dass sie auf Heimaturlaub waren, obwohl sie “angegeben hatten, in ihrem Heimatland bedroht zu sein”.
Laut Seehofer soll künftig auch “bei Heimataufenthalten während des laufenden Asylverfahrens”, also bevor ein Asylbewerber als schutzberechtigt anerkannt ist, “der Asylantrag als zurückgenommen” behandelt werden.
Keine neuen Vorgaben
Seehofers Plan ist nichts mehr als die Umsetzung bestehender Gesetze. Dass diese seit mehreren Jahren nach Belieben der Systemparteien gebrochen oder ausgesetzt werden, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es keinen Masterplan Migration bräuchte. Was es braucht, ist die Anwendung der bestehenden Rechtsordnung – nicht nur für inländische Falschparker und Fristenüberschreiter.
Neue Vorgaben und Ziele steckt Seehofers Plan nicht ab, vielmehr handelt es sich um bloße Absichtserklärungen, jene Gesetze zur Anwendung zu bringen, die seit Jahr und Tag bestehen. Und nicht einmal das scheint Seehofer durchsetzen zu können.