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Das Verfassungsgericht entschied, dass auch geistig Schwerbehinderte und sogar schuldunfähige Straftäter wählen dürfen. Zur Freude der linken Parteien.

18. Mai 2019 / 08:37 Uhr

Gerichtsurteil: Auch Schwerstbehinderte und psychisch kranke Straftäter dürfen wählen

Die Entwertung des Wahlrechts geht weiter: Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar entschieden, dass Personen unter vollständiger Betreuung, das sind vor allem geistig behinderte und verwirrte Personen, nicht mehr länger pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen.

Nun hat der Bundestag auf Initiative von Grünen, Linkspartei und FDP die Wahlausschlüsse abgeschafft. Damit können in Zukunft etwa 80.000 Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen an allen Wahlen teilnehmen, allerdings erst nach den EU-Wahlen am 26. Mai. Erst im April urteilten die Verfassungsrichter in Karlsruhe daher, dass Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung auf Antrag an der EU-Wahl teilnehmen dürfen, mit der Entscheidung des Bundestags wird auch das Wahlrecht auf Antrag entfallen.

Betreuer haben mehrere Stimmen

Besonders problematisch ist die neue Regelung für betreute Personen mit schweren geistigen Behinderungen: Manipulation und Wahlbetrug sind Tür und Tor geöffnet, wenn bestellte Betreuer die Wahlentscheidung für ihre Schutzbefohlenen treffen, die selbst eventuell nicht in der Lage sind, eine Wahlentscheidung zu treffen oder erst gar nicht wissen, wer zur Wahl steht oder was überhaupt gewählt wird. Dass Betreuer in ihren politischen Präferenzen eher links anzusiedeln sind, und am Ende für ihre Patienten die Wahlkarten ausfüllen, darf angenommen werden.

Missbräuchliche Einflussnahme

Nach Berichten von der Zeit soll das Bundeswahlgesetz um eine Bestimmung ergänzt werden, um diese Beeinflussung zu verhindern:

Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.

Wie die “missbräuchliche Einflussnahme” erkannt und verhindert werden soll, bleibt jedoch offen.

Auch psychisch kranke Straftäter dürfen wählen

Ebenso bemerkenswert ist jedoch ein weiterer Punkt der Entscheidung: Auch Straftäter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung als Schuldunfähige nicht zu Haftstrafen verurteilt werden konnten und stattdessen in einer psychiatrischen Klink eingewiesen wurden, dürfen sich in Zukunft über das Wahlrecht freuen und können über die Zukunft des Landes mitentscheiden – obwohl sie für sich selbst nicht verantwortlich sein können (oder wollen).

Die neuen Bestimmungen treten bereits mit 1. Juli in Kraft.

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