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Das Höchstgericht muss über das Schicksal der E-Zigarette entscheiden.

19. Juni 2015 / 14:30 Uhr

Verfassungsgerichtshof entscheidet über Verkauf von E-Zigaretten

Am 24. Juni 2015 wird es für E-Zigaretten-Händler und Trafikanten gleichermaßen spannend. Vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Wien wird über die Monopolisierung des E-Zigaretten-Verkaufs, die per 1. Oktober 2015 gelten soll, entschieden. Ende November 2014 hatte die rot-schwarze Koalition ein Komplett-Monopol für alle E-Zigaretten und E-Dampfgeräte inklusive Inhalt ausgesprochen, ganz unabhängig davon, ob Nikotin enthalten ist oder nicht. Die E-Zigaretten-Händler hatten daraufhin eine Beschwerde wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes an den VfGH gerichtet. Sie wollen damit das Monopol auf diese Waren wieder zu Fall bringen. Ob dies gelingt, ist fraglich. Vorerst ist eine mündliche Verhandlung vor dem VfGH für den 24. Juni ab 10.30 Uhr angesetzt, wo die Pro- und Contra-Argumente ausgetauscht werden sollen.

Insider dieser komplexen Materie gehen davon, dass der VfGH die Beschwerde zurückweisen und die Beschwerdeführer auf den ordentlichen Rechtsweg zur Erlangung von E-Zigaretten-Trafiken verweisen könnte. Dann könnten die Beschwerdeführer erst wieder im Zuge eines ordentlichen Verfahrens eine Gesetzesprüfung durch den VfGH einleiten.

FPÖ ist für Teilmonopol auf nikotinhaltige E-Zigaretten

Von Anfang an kontrovers verlief die Diskussion auch im Vorfeld der Beschlussfassung der E-Zigaretten-Monopolisierung im letzten Herbst. Die FPÖ als größte Oppositionspartei hatte damals den Kompromissvorschlag eingebracht, dass nur nikotinhaltige E-Zigaretten den Trafikanten vorbehalten werden sollten. Dies wurde allerdings von Rot und Schwarz niedergestimmt.

Nun könnte am Ende des Tages bei ordentlicher Befassung des VfGH aber genau eine solche Lösung herauskommen. Dass das Monopol auf E-Zigaretten generell fällt, ist nach heutigem Diskussionsstand eher auszuschließen. 

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