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Zuerst wurde Ingo Mayr zur Freude der Linken vom Gericht noch freigesprochen, in zweiter Instanz hielt das aber nicht.

19. Oktober 2016 / 17:30 Uhr

Nach Nazi-Entgleisung: Tirols SPÖ-Chef Ingo Mayr wurde nun doch verurteilt

Jetzt ist der Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr wegen seiner Nazi-Entgleisung gegenüber dem freiheitlichen Bundespräsidentschaftskandidaten Norbert Hofer nicht nur zivilrechtlich verurteilt worden. Auch Hofers Privatanklage, in der er zuerst freigesprochen worden war, führte letztendlich auch zu einer Verurteilung. Unzensuriert.at berichtete im April dieses Jahres über Mayrs Entgleisungen auf Facebook.

Wähler hätten Nazi gewählt

Auf die Aufforderung eines Facebook-Users, er möge bei der Stichwahl am 22. Mai Norbert wählen, antwortete Mayr postwendend, dass er Nazis nicht unterstütze. Ob er nun konkret die Wähler meinte oder rein Norbert Hofer, ging ursprünglich nicht hervor. Allerdings legte Mayr mit einem zweiten Posting nach, in dem er zum Ausdruck brachte, dass er „glaubt“, dass die Wähler einen Nazi gewählt hätten.

Richterin sah in Mayrs Entgleisung eine Meinungsfreiheit

Zivilrechtlich unterlag Mayr auf Anhieb, er musste die Prozesskosten bezahlen. Bezüglich Hofers Privatanklage gab es Anfangs – sehr zur Freude der Linken – einen Freispruch. Die Richterin argumentierte, dass der Nazi-Sager durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Nach „gerichtsnotorisch bekannten Umständen“ gebe es für Mayrs Meinung „ein Faktengerüst, eine Grundlage und ein Tatsachensubstrat, das sehr dicht und fundiert vorhanden ist“, begründete Richterin Martina Kahn Ende Juli den Freispruch.

Oberlandesgericht Innsbruck verurteilte Mayr nun rechtskräftig

Dieser dubiosen Argumentation folgte das Oberlandesgericht Innsbruck nicht. Senatsvorsitzender Ernst Werus hob den Freispruch auf und verurteilte Mayr wegen übler Nachrede. Rechtskräftig ist auch, dass Mayr eine Geldstrafe von 5.400 Euro – drei Viertel davon bedingt – wegen übler Nachrede bezahlen muss. Dazu muss Mayr Hofer nach dem Mediengesetz 1.500 Euro überweisen. Zudem muss er das Urteil veröffentlichen und die Einträge auf Facebook löschen.

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