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Telefon-Daten könnten einen lügenden Asylwerber sofort entlarven (Symbolbild).

28. März 2017 / 12:47 Uhr

CDU-Datenschutzbeauftragte gegen Auswertung der Telefondaten von Asylwerbern ohne Papiere

Weil es in großem Maße vorkommt, dass Migranten auf ihrer sogenannten Flucht ihre Pässe oder sonstigen Dokumente (allerdings niemals ihr Smartphone) verlieren, wurde Mitte Februar vom deutschen Bundeskabinett ein Gesetz verabschiedet, dass man Telefon-Daten von Migranten überprüfen darf (unzensuriert.at berichtete). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll es nun möglich sein, mit Hilfe von Smartphone-Daten festzustellen, ob die verbal gemachten Angaben des Asylwerbers überhaupt stimmen.

Bedenken gegen Überprüfung  

Nun meldet allerdings Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), schwere Bedenken gegen diese Smartphone-Überprüfung von Asylwerbern an. Die CDU-Politikerin, die von 1998 bis 2013 im Deutschen Bundestag saß, sieht in dieser Kontrolle einen massiven Eingriff in die Grundrechte und bezweifelt, dass eine derartige Kontrolle verfassungsmäßig ist.

Schutz der Daten von Rechtsanwälten?

Denn für Andrea Voßhoff befinden sich auf den Mobiltelefonen auch höchst persönliche Daten, wie etwa von unbeteiligten Kontaktpersonen und, wie sie ebenfalls warnte, von Rechtsanwälten (wie allerdings Asylwerber ohne Deutschkenntnissen zu Telefonnummern von Rechtsanwälten kommen, erwähnte sie nicht.)

Auch soll man bei der Auswertung von Smartphone-Daten für Voßhoff höchstens Indizien für eine Identität sammeln können, daher sei die geplante Regelung der Bundesregierung für sie unverhältnismäßig und würde gegen Vorgaben des Grundgesetzes verstoßen.

60 Prozent der Asylwerber haben keine Dokumente

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere betonte allerdings, dass die Auswertung der Daten „unter strengen rechtsstaatlichen Bedingungen“ erfolge. Auch soll nach Angaben des BAMF nur dann auf Smartphone-Daten zurückgegriffen werden, wenn keine gültigen Dokumente vorgelegt werden. Nach früheren Informationen der Behörde ist das bei 60 Prozent der Asylwerber der Fall.

Daten würden sofort Lügner entlarven

Smartphone-Daten können sofort Hinweise geben, ob der Asylsuchende die Wahrheit gesprochen hat, etwa mit Hinblick auf die im Telefon verwendete Sprache bzw., ob die Fotos, die im Apparat abgespeichert sind, überhaupt zu dem Land passen, wo der Asylwerber hergekommen sein will.  

Auch die deutsche Menschenrechtsorganisation „Pro Asyl“, die seit 2003 die Kampagne „Hier geblieben – Recht auf Bleiberecht“ betreibt, warnt, dass der Gesetzentwurf den „gläsernen Flüchtling“ schaffen würde. Sie argumentiert, dass die Prüfung von Telefon-Daten ein „Ausspähen“ wäre, „das verfassungswidrig ist“.

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