Nicht sehr sattelfest und ohne tatsächliches Engagement in Sachen Gesundheitsgefährdung durch gefälschte Arzneimittel zeigt sich Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner (SPÖ). Sie beantwortet etwa eine parlamentarische Anfragen betreffend gefälschter Arzneimittel in Bezug auf die legale Vertriebskette, einen Absatzweg, den Kriminelle aber gerade bei ihren krummen Geschäften mit Medikamenten umgehen wollen,so:
Gesundheitsgefährdungen durch gefälschte Arzneimittel können je nach Produkt unterschiedlich sein. So können z. B. Wirkstoffe fehlen, falsch deklariert oder überdosiert sein, was zu unterschiedlichen Gefährdungsszenarien führt. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bis jetzt in Österreich in der legalen Vertriebskette kein konkreter Fall von Gesundheitsgefährdung durch gefälschte Medikamente bekannt geworden ist.
Illegaler Medikamenten-Vertrieb über Internet wird ignoriert
Auch bei den finanziellen Auswirkungen gefälschter Arzneimittel hat die rote Ministerin nur den legalen Vertriebsweg im Fokus ihrer behördlichen Aufsicht, und deshalb sieht sie überhaupt keinen finanziellen Schaden. Dafür hält sie zumindest finanzielle Belastungen durch Gesundheitsschädigungen in Folge gefälschter Medikamente für möglich :
Da solche Produkte nicht in die legale Vertriebskette gelangen, ist grundsätzlich kein finanzieller Schaden für das österreichische Gesundheitswesen gegeben. Von einer Mehrbelastung für das Gesundheitswesen ist durch die Therapie selbst verschuldeter Schädigungen (z. B. bei illegalem Bezug von Arzneimitteln über das Internet) auszugehen, diese kann aber nicht quantifiziert werden.
Arzneimittelechtheitsprüfung in Apotheken kommt erst 2019
Dass man sich bei der Echtheitsprüfung von Arzneimitteln im Gesundheitsministerium überhaupt bis zum Februar 2019 in einem Blindflug befindet, zeigt auch folgende Stellungnahme der SPÖ-Ministerin:
Diese Echtheitsüberprüfung soll anlässlich der Abgabe der einzelnen Arzneimittelpackung an Patient/inn/en in der Apotheke durch einen elektronischen Abgleich eines auf jeder Arzneimittelpackung aufgebrachten Codes mit den in einem von der pharmazeutischen Industrie zu betreibenden Datensystem enthaltenen Informationen zu diesem Arzneimittel erfolgen. Diese Regelungen treten mit 9. Februar 2019 in Kraft, diesbezügliche Vorbereitungen laufen bereits. Damit sollen ein noch besserer Schutz vor Arzneimittelfälschungen und eine weitere Erhöhung der Arzneimittelsicherheit gewährleistet werden.