Ein aktueller Missbrauchsfall in Tirol mit der E-Card, bei dem es um einen Schaden von mindestens 50.000 Euro gehen soll, sorgt aktuell für Diskussionen. Und es wird wieder eine langjährige Forderung der FPÖ diskutiert, die besagt, dass die E-Card endlich mit einem Foto ausgestattet werden soll. Bis 2020 soll dies erfolgen. Viele fragen sich, geht das überhaupt, und kann man wirklich fix mit einer Umsetzung rechnen? Unzensuriert hat recherchiert.
Austria Card GmbH druckt E-Cards
Zuständig für die E-Cards ist eine Tochtergesellschaft des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger, nämlich die SV-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. kurz “SVC”. Die SVC wiederum hat bis dato die “Austria Card GmbH” mit dem Druck der E-Cards beauftragt. Diese Druckerei hat auch Aufträge von heimischen Bankinstituten oder anderen Einrichtungen und ist durchaus in der Lage, Fotos auf einer Karte zu drucken.
Die Austria Card GmbH erhielt auch den Zuschlag, ab 2020 die E-Cards zu drucken. Aus rechtlichen Gründen war allerdings zuvor die Durchführung eines EU-weiten Vergabeverfahrens notwendig. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten für eine neue Kartengeneration wurde das Verfahren von der SVC bereits im Frühjahr 2018 ausgeschrieben.
Zwei Druckverfahren für E-Cards
Für E-Cards sind zwei Druckverfahren notwendig. Zuerst findet der sogenannte Offset-Druck statt. Dies ist ein bei Zeitungen übliches Druckverfahren, bei dem alle Karten einheitlich gefärbt werden. Üblicherweise handelt es sich um einen Vierfarbdruck bestehend aus den Farben Schwarz, Magenta, Cyan und Gelb. In der zweiten Stufe findet das Laser-Gravurverfahren statt, mit dem jede einzelne Karte personalisiert wird. Bis dato wurde mit schwarzer Farbe der Name, die Sozialversicherungsnummer und die anderen Daten der jeweiligen E-Card personalisiert.
Das heißt, dass auch im Laser-Gravurverfahren das Foto auf die E-Card gedruckt wird. Da das Laser-Gravurverfahren für die E-Card nicht im Vierfarbdruck sondern einfärbig schwarz erfolgt, könnte es sein, dass auch das Foto nur einfärbig – also schwarz-weiß – gedruckt wird. Möglich ist aber auch, dass die Austria Card GmbH beim Laser-Gravurverfahren mehr Farben einsetzt. Es ist eine Kostenfrage.
Druckkosten betragen knapp 2,5 Millionen Euro
Was die jährlichen Kartenkosten betrifft, so lagen diese in den Jahren 2016 und 2017 im Schnitt bei etwa 2,5 Millionen Euro. Die E-Cards sind übrigens auf eine Haltbarkeit von acht Jahren ausgelegt. In den Jahren 2016 und 2017 wurden für beide Jahre gemeinsam in Summe knapp drei Millionen Karten gedruckt, wobei diese sich auf Neuausstellungen (Geburten, Einwanderung), Ersatzausstellungen wegen Ablauf der Europäischen Krankenversicherungskarte, verlorene, gestohlene oder defekte Karten verteilen.
Nachlaufen wegen Fotos wird nicht notwendig
Im Juni vergangenen Jahres argumentierte Alexander Biach, der nunmehrige Chef des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger (er war übrigens zuvor Direktor des schwarzen Wirtschaftsbundes), dass ein Foto auf der E-Card nur auf “freiwilliger Basis” erfolgen solle, zumal die Kosten für das “Nachlaufen” der Fotos bis zu 18 Millionen Euro betragen würden. Nun, freilich handelt sich es dabei um einen Unsinn. Denn Fotos gibt es in der Regel schon, vor allem wenn man einen Reisepass oder Führerschein hat.
Foto: Keine Freiwilligkeit sondern Pflicht
Und diese Fotos, so ist es angedacht, sollen über den Wege der Bundesbehörden, die Lichtbildausweise ausstellen, geliefert werden. Das wären somit der BMI und das BMVIT – beide unterstehen freiheitlichen Ministern. Eine Freiwilligkeit wird es nicht geben. Ab 1. Jänner 2020 ist das Foto auf der E-Card verpflichtend!
Eindeutige Identität verhindert Missbrauch
Damit sei auch gewährleistet, dass nur Fotos auf E-Cards aufgebracht werden, bei denen die eindeutige Identität des Karteninhabers mit der auf dem Lichtbild abgebildeten Person übereinstimmt. Personen, die keinen österreichischen Ausweis besitzen bzw. bekommen können (EU-Bürger oder Personen aus Drittstaaten mit Wohnsitz in Österreich, Tagespendler aus Nachbarländern u.ä.) werden die Möglichkeit haben, ihr Foto im Rahmen des “Elektronischen Identitätsnachweises” (E-ID, § 4 ff E-Government-Gesetz) beizubringen, heißt es vom SVC.
Eine langjährige Forderung der FPÖ wird somit in Bälde umgesetzt!