Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) reagiert nun auf den eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben durch Stichwaffen und verhängt im neuen Waffengesetz, das nun in Begutachtung geht und mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten soll, ein absolutes Waffenverbot für Asylwerber, Asylberechtigte und unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältige Drittstaatsangehörige.
Afghanen und Türken mit meisten Verbrechen
Bisher durften diese genannten Personen keine Schusswaffe mitführen, in Zukunft werden sie auch kein Messer mehr einstecken dürfen, um Kontrahenten Verletzungen zuführen zu können. Im Zeitraum von 2015 bis 2017 hat sich die Zahl der Verbrechen mit Stichwaffen fast verdoppelt, an der Spitze dieser Statistik stehen Afghanen, Türken und Personen aus der Russischen Föderation (meist Tschetschenen).
Balance zwischen Sicherheitsgefühl und Freiheitsrechten
Innenminister Kickl hat durch eine notwendige EU-Richtlinie, die Waffenhändler zu Meldungen verpflichtet, falls ihnen beim Transfer des Geldes etwas Verdächtiges vorkommt, und die eine weitere Maßnahme im Kampf gegen den Terror sein soll, gleich auch das heimische Waffengesetz einer Novelle unterzogen. Es soll, wie Kickl betont, “die richtige Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis, Verantwortung und Freiheitsrechten schaffen.”
Jäger dürfen Schalldämpfer benützen
Das neue Waffengesetz bringt Verbesserungen für Sportschützen, die als solche erstmals definiert sind und denen es erlaubt wird, in einem Zeitraum von 20 Jahren bis zu zehn Waffen zu besitzen. Weiters bekommen die Jäger endlich die Erlaubnis, Schalldämpfer zu benützen, um die weit verbreiteten Gehörschäden bei den rund 130.000 Weidmännern und ihren Hunden zu verhindern. Das war bisher nur Berufsjägern vorbehalten, ab 2019 gilt diese Regelung für alle Jagdkartenbesitzer.
Verschärfung beim psychologischen Test
Justizwachebeamte und Militärpolizisten müssen in Zukunft nicht mehr einen Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe nachweisen, sondern bekommen – wie Polizisten – einen Waffenpass. Schließlich befinden sich diese Berufsgruppen in vergleichbaren Situationen wie die Polizisten und sind mit Personen, die erhöhtes Gewaltpotential aufweisen, in beruflicher Nähe.
Neben dem Waffenverbot für Aslywerber wird das neue Waffengesetz eine weitere, notwendige Verschärfung beinhalten: Der psychologische Test für die Ausstellung eines waffenrechtlichen Dokuments darf nicht mehr beliebig oft wiederholt werden. Wer durchfällt, soll in Zukunft für sechs Monate und nach dem dritten negativen Antritt für immer gesperrt werden.