Ein besonderer Fang gelang der Polizei in Wien-Favoriten, nachdem sie zu einem vermeidlichen Brand in einer Wohnung geholt wurde. Beim Anlassfall handelte es sich nur um angebrannte Speisereste, in der Wohnung traf man aber auf eine umfangreiche illegale Hanfzuchtplantage und einen mit Pistole bewaffneten Hanfzüchter.
Die Streifenbesatzung der PI Favoritenstraße wurde zu einem Brand in einer Wohnung alarmiert. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich lediglich um angebrannte Speisereste handelte, weshalb die Feuerwehr nicht benötigt wurde. Im Zuge des Einsatzes bemerkten die Beamten in der Wohnung jedoch 25 leere Blumentöpfe und eine UV-Lampe, zudem ein 100-Liter-Wasserfass und ein Netzregal, in dem Marihuana-Pflanzen zum Trocknen aufbewahrt waren. Am Boden im Schlafzimmer lag eine halbgeladene Pistole, daneben befand sich ein offenstehender Safe mit etwa 100 Stück Munition.
Beim 52-jährigen Wohnungsbesitzer waren deutliche Symptome einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift bemerkbar. Darüber hinaus wurde die Waffe sichergestellt und gegen den österreichischen Staatsbürger ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Zudem wurde er nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt.
Illegale Hanfzüchter sind keine bemitleidenswerten Zeitgenossen
In der Öffentlichkeit werden illegale Hanfzüchter, die ihre Pflanzen dem besonders illuminierenden Genuss zuführen wollen, oft als bemitleidenswerte Zeitgenossen dargestellt, als Suchtkranke oder gar Schmerzpatienten mit individuellem Medikationsbedarf. Der Fall in Favoriten zeigt, dass sehr oft das Gegenteil der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund ist es auch zu begrüßen, dass das zuständige Gesundheitsministerium mittels Erlass jetzt eine Klarstellung inklusive Verboten im Umgang mit Lebensmitteln, Kosmetika und Rauchwaren auf der Grundlage der Hanfpflanze und ihrer Bestandteile getroffen hat. Dekadente und provokative Modeerscheinungen wie die Aida-CBD-Brownies hatten in der jüngsten Vergangenheit hier für Irritationen gesorgt.