Die österreichische Sozialdemokratie ist offensichtlich auf der Suche nach neuen Wählergruppen. Die einstige Arbeiterpartei trimmt sich weiter in Richtung Anwalt von Minderheiteninteressen. Aktuell geht sie für das sogenannte “dritte Geschlecht” auf die Barrikaden. Ein Erlass des Innenministeriums, der im Bezug auf ein VfGH-Erkenntnis die verfahrensmäßigen Grundlagen für die Ermittlung eines solchen “dritten Geschlechts” unter anderem dadurch konkretisiert, dass eine medizinische Begutachtung solcher Fälle stattfinden soll, erregt jetzt den SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner und den Antidiskriminierungs-Stadtrat Jürgen Czernohorszky der Wiener SPÖ.
Die durch medizinische Fachleute durchzuführende Befundung solcher Fälle, wird durch die beiden Roten gar als “Pathologisierung” dargestellt:
Die Vorgaben des Innenministeriums sind inakzeptabel: Sie pathologisieren intergeschlechtliche Personen und ignorieren völlig, dass sich die Verfassungsrichter auf die Europäische Menschenrechtskonvention und insbesondere auf die Selbstbestimmung von geschlechtlicher Identität berufen.
Für SPÖ gilt das “Conchita-Wurst-Prinzip” beim Geschlecht
Offensichtlich gilt für die SPÖ beim Geschlecht das “Conchita-Wurst-Prinzip”, das heißt, man wählt sich ein Geschlecht, ohne dass die biologischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind. Das kann im Werbe- und Kulturgewerbe für einen Künstler als Marketing-Gag gerade noch passen, darüber hinaus aber wohl nicht. In einem Rechtsstaat kann das nicht genügen, da am Geschlecht weitreichende rechtliche Konsequenzen in der Folge anknüpfen.
Auch wenn die Sozialdemokratie und andere linke Gruppierungen Österreich in eine einzige Regenbogengesellschaft umpolen wollen, indem die Homo- und Intersexualität Norm ist, gelten nach wie vor die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen.