Gehörige rot-schwarze Altlasten in Sachen Asylpolitik hat die aktuelle türkis-blaue Bundesregierung zu stemmen. Durch die gelebte Willkommenskultur unter den Bundeskanzlern Werner Faymann, Christian Kern (beide SPÖ) und deren ÖVP-Partner Vizekanzler Reinhold Mitterlehner in der Ära 2013-2017 liegen nicht weniger als 30.476 Asylverfahren in 2. Instanz beim Bundesverwaltungsgericht. Vor allem die Migrantenflut im Sommer und Herbst 2015, die von SPÖ und ÖVP damals mit offenen Armen herein gewunken worden ist, verstopft derzeit im Instanzenzug den Rechtsstaat.
Einen guten Teil tun auch hochsubventionierte Nichtregierungsorganisationen und im Zuge der Verfahrenshilfe durch den Steuerzahler alimentierte Anwaltskanzleien und Rechtsberater, die faktisch jeden abschlägigen Bescheid in erster Instanz ohne wenn und aber anzufechten versuchen.
Asylpolitik: Um 84,6 Prozent weniger zugelassene Asylverfahren
Während die 2. Instanz mit den Altlasten von Faymann, Kern und Co zu kämpfen hat, funktioniert die Asylpolitik in der 1. Instanz unter Ressortleitung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Hochgerechnet bis zum 31. Dezember 2018 werden heuer nur mehr 13.550 Asylanträge in Österreich zugelassen, – eine Reduktion um 84,6 Prozent gegenüber dem Ansturm von 2015. Und noch eine erfreuliche Entwicklung gibt es für das abgelaufene Jahr zu berichten, es sind in der 1. Instanz bei 13.650 im Jahr 2018 gestellten Anträgen nur noch 7.575 Verfahren offen.
Dazu kommt, dass offensichtlich auch die weitgehende Schließung der sogenannten Balkanroute die Migrantenmassen derzeit von einem Weiterzug nach Mitteleuropa, und damit Österreich abhält. Doch die Gefahren eines neuerlichen Massenansturms durch illegale Migranten ist keineswegs gebannt, wie sogar der EU-Informationsdienst vor einigen Wochen zu berichten wusste.