Immer unverschämter gebärden sich mutmaßliche Mörder, obwohl ihre Taten in der Öffentlichkeit begangen wurden und ihre Schuld für jeden offensichtlich ist. Jetzt möchte der sogenannte “Dornbirn-Mörder”, ein 34 jähriger Türke, der am 6. Februar den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft erstochen hat, aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der illegale Einwanderer hat allen Ernstes seinen Pflichtverteidiger angewiesen, eine Haftbeschwerde am Oberlandesgericht Innsbruck gegen seine Untersuchungshaft einzulegen.
Justiz: Messerattentäter ist dringend tatverdächtigt
Dabei ist der Türke als Messerattentäter dringend tatverdächtig, und es besteht Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Nicht einmal der als Verfahrenshelfer bestellt Anwalt des Täters ist überzeugt von der Haftbeschwerde. Er wurde von der Rechtsanwaltskammer bestellt. Für die Kosten des Verfahrenshelfers (und des gesamten Verfahrens) muss natürlich der Steuerzahler aufkommen.
Damit ergibt sich eine doppelte Verhöhnung des Opfers, seiner Angehörigen und der österreichischen Bürger, die immer mehr zu Ausgelieferten einer ausländischen Tätergruppe werden, die eine verfehlte Einwanderungspolitik nach Österreich gebracht hat.