Bis heute steht Ex-Innenminister Herbert Kickl von der FPÖ in der Kritik politischer Gegner, weil er im ORF-Report sagte, nicht die Politik solle dem Recht folgen, sondern umgekehrt, das Recht der Politik. Schließlich würden die Gesetze von den im Parlament gewählten Mandataren gemacht.
Das Recht soll der Politik folgen
Mehr hat Kickl nicht gebraucht. Eine Welle der Entrüstung folgte. Aber was passiert jetzt gerade in Österreich? ÖVP, SPÖ, Neos und Jetzt, all jene also, die über Kickls Aussage ihre künstliche Empörung auf allen Medienkanälen hinaus spielten, machen genau das, was sie so schrecklich fanden: Sie wollen das gestern, Dienstag, veröffentlichte Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach das Rauchen in Gastlokalen unter bestimmten Regeln weiterhin erlaubt sein soll, aushebeln – damit soll das Recht der Politik folgen.
Begräbnis erster Klasse für Klage der Stadt Wien
Aber genau das fanden Sebastian Kurz (ÖVP), Joy Pamela Rendi-Wagner (SPÖ), Beate Meinl-Reisinger (Neos) und Peter Pilz (Jetzt) vor wenigen Monaten noch so demokratiegefährdend. Aber was zählt schon das Geschwätz von gestern!
Dabei war es ein Begräbnis erster Klasse, das der VfGH der Klage der Stadt Wien gegen die von der türkis-blauen Regierung beschlossene Raucherlaubnis bereitete. Die Höchstrichter hatte den Freiheitsgewinn höher bewertet als nachteilige Folgen.
Bei einer Raucherlaubnis in der Gastronomie sei der rechtspolitische Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers nicht überschritten, argumentierte der VfGH in einer Aussendung. Die Wiener Landesregierung, allen voran die Stadträte Ulli Sima und Peter Hacker (beide SPÖ), hatte die Aufhebung von Bestimmungen beantragt, die für “Räume der Gastronomie” eine Ausnahme vom allgemeinen Rauchverbot an öffentlichen Orten vorsehen.
Rauchverbot soll mit 1. November kommen
Urteile von Höchstrichtern sind für ÖVP, SPÖ, Neos und Jetzt allerdings nicht bindend. Kommen soll das absolute Rauchverbot in den Lokalen nun über einen Beschluss im Nationalrat, wie diese Parteien umgehend ankündigten. Und zwar per 1. November.
Man stelle sich einmal vor, was los gewesen wäre, hätte die FPÖ ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes auch nur in Zweifel gezogen.