Hochrangige Politiker der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands haben sich dafür ausgesprochen, zu prüfen, ob dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke das passive Wahlrecht entzogen werden könnte.
Wo sind die Beweise?
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) forderte gegenüber dem Handelsblatt, “dass auch der Grundgesetzartikel 18 in Betracht gezogen werden sollte”. Der Artikel ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, Personen bestimmte Grundrechte bis hin zur Wählbarkeit zu entziehen, wenn sie diese zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen. “Das Verfahren ließe sich wahrscheinlich schneller durchführen, weil es sich nur um eine Person handelt und die Beweislage gegen Höcke meines Erachtens eindeutig ist”, behauptete Maier. Konkrete Belege nannte er natürlich nicht.
Aber selbst Maier erkannte, dass eine solche Aktion ein zweischneidiges Schwert ist: “Es steht zu befürchten, dass Höcke damit sogar noch in seiner Bedeutung aufgewertet und weiterhin im Hintergrund den Kurs der Partei bestimmen würde.” Auch der SPD-Politiker Ralf Stegner sprang auf dieses Thema auf. Der mögliche Entzug des Wahlrechts solle “als ein Mittel unserer wehrhaften Demokratie ernsthaft geprüft werden”, fand er.
Undemokratisches Verhalten
Und der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler verwies darauf, dass das Strafrecht bereits heute “sehr wirkungsvolle und einschneidende Möglichkeiten des Entzugs des passiven Wahlrechts” enthalte. Im Koalitionsvertrag sei zudem der Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung vereinbart. Wobei er natürlich vergaß zu erwähnen, dass die von den Altparteien ernannten Richter entscheiden, was Volksverhetzung ist und was nicht. Zudem ist es weder sozial noch demokratisch, einem Bürger die Grundrechte zu entziehen, nur weil einem dessen Meinungen nicht passen.


