In der EU steht diese Woche eine wichtige Entscheidung zur Zukunft der Pflanzenzüchtung auf der Tagesordnung. Das EU-Parlament wird über die geplante Verordnung zur Neuen Gentechnik (NGT) abstimmen.
Gentechnisch veränderte Pflanzen
Konkret geht es um Pflanzen, deren Erbgut mit neuen Verfahren wie der Genschere Crispr/Cas verändert wurde. Die geplanten Regeln würden bestimmte Eingriffe künftig nicht mehr so streng behandeln wie klassische gentechnisch veränderte Organismen.
Damit könnte der Weg für einen breiteren Einsatz solcher Pflanzen in der Landwirtschaft frei werden.
Totschlagargument Klima
Die EU-Kommission argumentiert, solche Pflanzen könnten künftig widerstandsfähiger gegen Klimastress sein und zur Umsetzung europäischer Umwelt- und Agrarziele beitragen.
Klima – mit diesem Zauberwort lässt sich alles begründen und vor allem, Kritik als unmoralisch brandmarken. Dennoch bleibt ein erhebliches Risiko für Landwirtschaft, Saatgutvielfalt und Konsumentenschutz.
Was bei NGT-1 anders werden soll
Im Mittelpunkt steht die Kategorie NGT-1. Darunter fallen bestimmte neue Mutationsverfahren, bei denen Pflanzen gezielt verändert werden, ohne dass artfremdes Erbgut eingeführt wird.
Nach der geplanten Regelung sollen solche Pflanzen künftig leichter zugelassen werden können.
Kennzeichnung nur am Anfang
Nach der derzeitigen Einigung wäre eine Kennzeichnung nur beim Saatgut vorgesehen. Lebensmittel oder Futtermittel, die später aus solchen Pflanzen hergestellt werden, müssten demnach nicht mehr durchgehend als aus Neuer Gentechnik stammend erkennbar sein.
Für den Grünen-Europaabgeordneten Thomas Waitz wäre das ein massiver Einschnitt. Er kritisiert, dass damit beim Einkauf nicht mehr klar ersichtlich wäre, ob ein Produkt mit Neuer Gentechnik in Verbindung steht.
Patente bleiben der große Streitpunkt
Ein besonders umstrittener Punkt sind Patente auf NGT-Pflanzen. Zwar sollen Informationen über bestehende oder angemeldete Patente in einer öffentlichen Datenbank gesammelt werden. Kritiker halten das aber nicht für ausreichend.
Große Saatgutkonzerne als Gewinner
Waitz warnt, dass vor allem große internationale Agrar- und Saatgutkonzerne von der Patentierbarkeit profitieren könnten. Kleinere Züchtungsbetriebe, die ohne genomische Verfahren arbeiten, könnten dadurch unter Druck geraten. Auch Umweltorganisationen wie Greenpeace befürchten eine stärkere Abhängigkeit der Landwirtschaft von wenigen Konzernen.
Am Ende lachen die großen Konzerne. Bauern könnte das langfristig höhere Abhängigkeiten und weniger Auswahl bei Sorten bedeuten.
NGT-2 bleibt näher am bisherigen Gentechnikrecht
Nicht alle neuen gentechnischen Verfahren würden gleich behandelt. Pflanzen der Kategorie NGT-2, bei denen etwa Erbgut nicht kreuzbarer Arten eingebracht wird, sollen weiterhin unter die bestehenden Gentechnikregeln fallen – allerdings mit Erleichterungen.
Auch hier gibt es Kritik. Laut Waitz wären Schutzmaßnahmen gegen eine ungewollte Ausbreitung solcher Pflanzen künftig nur noch optional. Für Betriebe, die gentechnikfrei oder biologisch wirtschaften, könnte das zum Problem werden, wenn es zu Verunreinigungen kommt.
Gentechnik auf dem täglichen Speiseteller
Sollte die Kennzeichnungspflicht für Endprodukte bei NGT-1-Pflanzen wegfallen, wäre beim Einkauf etwa von Getreideprodukten, Gemüse, Obst oder verarbeiteten Lebensmitteln nicht mehr automatisch erkennbar, ob Neue Gentechnik in der Produktionskette eine Rolle gespielt hat.
Das betrifft nicht nur den Supermarkt, sondern auch die gesamte Lebensmittelkette: Saatgut, Landwirtschaft, Verarbeitung, Futtermittel und Handel. Wenn Informationen nur beim Saatgut verpflichtend sichtbar sind, kommen sie bei den Endprodukten möglicherweise nicht mehr bei den Konsumentinnen und Konsumenten an.
Änderungen noch ungewiss
Vor der Abstimmung liegen laut Waitz mehrere Änderungsanträge vor. Ob alle tatsächlich zur Abstimmung zugelassen werden, sei jedoch offen. Sollte es keine inhaltliche Nachbesserung geben, bliebe Gegnern des Textes nur der Versuch, die gesamte Einigung zurückzuweisen.
Waitz hält es nicht für ausgeschlossen, dass der ausgehandelte Text im Parlament keine Mehrheit findet. Dennoch gilt die Abstimmung als letzte große Hürde für die geplante EU-Verordnung.
Neuer Rahmen könnte ab Mitte 2028 gelten
Wird die Verordnung angenommen, tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die meisten Bestimmungen sollen nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten gelten.


