Justizia

„Kein Mord, weil nicht schuldfähig“ befand eine Richterin im Prozess gegen einen 19-jährigen Polizisten-Mörder.

2. April 2026 / 10:03 Uhr

Richterin spricht Polizisten-Mörder frei, weil er angeblich „Angst“ hatte

Mit insgesamt sechs Schüssen richtete im August 2025 Ahmet G. auf der Flucht Polizeioberkommissar Simon Bohr in Völklingen (Saarland) geradezu hin. „Kein Mord, weil nicht schuldfähig“ befand Richterin Jennifer Klingelhöfer und sprach den Angeklagten vom Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft frei. Zurück bleiben die Witwe des Opfers und eine Polizei-Kollegenschaft, die das Skandalurteil fassungslos zur Kenntnis nehmen musste.

Kein Mord?

Vor der Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken endete gestern, Mittwoch, der Prozess gegen den 19-jährigen „Deutschtürken“ Ahmet G. mit einem Urteil, das in der Öffentlichkeit nur noch für ungläubiges Kopfschütteln sorgt. Angeklagt war G. wegen Tankstellenraubs und Mordes. Verurteilt wurde er am Ende lediglich wegen „besonders schweren Raubes“, nicht aber für die Tötung des wehrlosen Polizisten, dem er dessen Dienstwaffe entrissen hatte. Doch sogar von der Verhängung einer Jugendstrafe wegen des Raubüberfalls sah das Gericht ab. Stattdessen wurde der Täter zur Behandlung in die forensische Psychiatrie eingewiesen. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

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Täter-Opfer Umkehr

Geradezu bizarr nimmt sich die Begründung des Gerichts für den Mord-Freispruch aus. „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“ argumentierte die vorsitzende Richterin. Aufgrund seiner Schizophrenie sei der Angeklagte der Meinung gewesen, die Polizisten hätten ihn töten wollen und die Angst hätte sein Denken übernommen. Dementsprechend habe der 19-Jährige die tödlichen Schüsse „im Zustand der Schuldunfähigkeit“ ausgeführt, berichtet die Bild-Zeitung vom Prozess.

Deutliche Worte fand der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen. Beim Überfall bei wachem Verstand und wenn er sich anschließend gnadenlos den Weg freischießt und einen Menschen tötet, setzt plötzlich die psychische Krankheit ein, das wiederum ist nicht nachvollziehbar.“

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