Der Verfassungsschutz ist mit seinem Gutachten gegen die AfD gescheitert – und ein Verbotsverfahren ist immer schwerer zu legitimieren. Das wird inzwischen auch langsam von den etablierten Medien anerkannt.

AfD

6. März 2026 / 15:05 Uhr

Erkenntnis bei Systemmedien: Verfassungsschutz als Waffe gegen AfD eingesetzt

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD nicht mehr bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnen darf. Dass die Behörde zunehmend als Instrument gegen die Opposition eingesetzt wird, kommt inzwischen auch im linksliberalen Mainstream an.

Umdenken bei der FAZ

Etwa in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ): Dort interpretierte Jasper von Altenbockum die Entscheidung als bedeutenden Einschnitt in die politische und institutionelle Debatte über die Partei.

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Hans-Georg Maaßen, der frühere Chef des Verfassungsschutzes, kommentierte einen Artikel der sonst immer regierungstreuen FAZ.

Verfassungsschutz-Gutachten überzeugt nicht

Das Gutachten des Verfassungsschutzes, das begründen sollte, warum sich der bisherige Extremismusverdacht gegen die AfD zur Gewissheit verdichtet habe, konnte nicht überzeugen: Das Gericht habe die zentralen Argumente des Gutachtens kritisch geprüft und dessen Kernaussage in Zweifel gezogen. Obwohl es sich noch nicht um eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache handelt, sieht von Altenbockum darin bereits weitreichende politische Konsequenzen.

Faeser machte Verfassungsschutz zur politischen Waffe

Der Beschluss könne die Glaubwürdigkeit der Sicherheitsbehörden beeinträchtigen. Besonders kritisch: die Rolle der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der vorgeworfen wird, den Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert zu haben. Dadurch entstehe nicht nur für die Behörde selbst, sondern auch für Teile der Bundesregierung und für Parteien der politischen Mitte ein Problem der politischen Glaubwürdigkeit.

„Brandmauer“ geschwächt – Ausgrenzung verliert Legitimation

Die bisherige „Brandmauer“ gegenüber der AfD sei vor allem durch die Einstufung der Partei als rechtsextrem begründet worden. Wenn diese Grundlage juristisch ins Wanken gerate, verliere auch die politische Ausgrenzung an Legitimation. In diesem Zusammenhang wird auch die Debatte über ein mögliches Parteiverbot angesprochen, das nun schwerer zu begründen sei.

Stigmatisierung der AfD schadet der Debatte

Darüber hinaus kritisierte von Altenbockum die starke moralische Stigmatisierung der AfD in der politischen Debatte. Begriffe wie „Nazi-Partei“ hätten weniger der sachlichen Analyse als der politischen Delegitimierung gedient. Diese Strategie habe zudem verhindern sollen, dass sich politische Mehrheiten rechts der Mitte bilden könnten. Das Fazit: Es sei notwendig, sich politisch und inhaltlich mit den Positionen der AfD auseinanderzusetzen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte eine neue Phase der politischen Auseinandersetzung einleiten. Andere Parteien müssten sich demnach stärker mit den Positionen der AfD beschäftigen, statt sich ausschließlich auf deren Ausgrenzung zu verlassen.

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