Der Internetauftritt des ORF sorgt einmal mehr für Negativ-Schlagzeilen: Die KommAustria will jetzt prüfen, ob das Angebot rechtswidrig ist.

ORF

5. März 2026 / 15:34 Uhr

Neuer Ärger wegen Internetauftritts: Ist die „blaue Seite“ rechtswidrig?

Der ORF steht wegen seines Internetauftritts erneut unter Druck: Die unabhängige Medienaufsicht KommAustria führt derzeit ein Verfahren gegen den Staatssender wegen möglicher Verstöße gegen das ORF-Gesetz im Zusammenhang mit der umstrittenen „blauen Seite“ auf ORF.at. Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hatte die Beschwerde eingebracht und kritisiert, dass die Seite tageszeitungsähnlich gestaltet ist – inklusive vertiefender Berichte, die laut Gesetz nur als tagesaktuelle Überblicksberichte erlaubt sind.

„Blaue Seite“ darf keine Zeitung sein

Die „blaue Seite“ darf gesetzlich eigentlich gar keine vertiefende Berichterstattung bieten und darf in Aufmachung oder Gestaltung keiner Tages- oder Wochenzeitung ähneln. Der VÖZ ließ ORF.at 2023 sogar ausdrucken: Das Ergebnis war eine 70-seitige Tageszeitung, was die Vorwürfe unterstreicht. Bereits Anfang 2025 hatte KommAustria Verstöße des ORF festgestellt, etwa bei unzulässigen Livestreams aus Tirol auf der Seite.

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ORF-Seite nicht zum ersten Mal in der Kritik

Auch die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) hatten, wie berichtet, bereits nachgezählt: Zwischen dem 18. März und dem 25. März 2025 wurden 522 Textmeldungen gezählt, obwohl in diesem Zeitraum nur 350 erlaubt gewesen wären. Der ORF hatte die Anschuldigungen der OÖN damals zurückgewiesen: Die Zahl der “gesetzesrelevanten Textbeiträge” hätte in dem Zeitraum bei deutlich weniger als 320 gelegen. 2024 hätte der wöchentliche Schnitt der Textmeldungen ebenfalls bei unter 320 gelegen.

KommAustria bestätigt Verfahren

Die KommAustria bestätigte gegenüber dem Exxpress das laufende Verfahren, gibt aber keine Details zum Stand oder zur Beschwerdeerhebung preis. Die Behörde muss innerhalb von sechs Monaten entscheiden und könnte den ORF zur Einstellung von Rechtsverletzungen verpflichten sowie die Entscheidung auf ORF.at veröffentlichen lassen. ​Im Erfolgsfall müsste der ORF die „blaue Seite“ gesetzeskonform anpassen. Direkte Geldstrafen für den Staatssender sind allerdings ausgeschlossen.

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