ORF, Andreas Babler

SPÖ-Medienminister Andreas Babler muss innerhalb von vier Wochen sagen, ob die Kompensationszahlung an den ORF  dem EU-Gesetz entspricht.

19. Feber 2026 / 10:13 Uhr

„Unzensuriert“ drängt Medienminister Babler zur Auskunft über ORF-Millionen

Es geht Schlag auf Schlag bei unserer Konkurrentenbeschwerde gegen den ORF. Zuerst unsere Anzeige bei der Medienbehörde KommAustria, danach die parlamentarische Anfrage von FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker – und gestern, Mittwoch, wandte sich unzensuriert im Rahmen der Auskunftspflicht gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) direkt an SPÖ-Medienminister Andreas Babler. 

Frist von vier Wochen

Das hat folgenden Grund: Entgegen der parlamentarischen Anfrage, wo sich die Minister monatelang für eine Antwort Zeit lassen können, gibt es beim IFG für Behörden eine Frist von vier Wochen. Unzensuriert will endlich Antworten auf die Fragen, warum die Steuerzahler dem ORF neben der Haushaltsabgabe auch noch rund 90 Millionen Euro als Kompensationszahlung für eine entgangene Vorsteuer leisten müssen, ob diese Beihilfe rechtskonform ist (weil nicht nach Brüssel gemeldet) und ob diese Zahlung an den ORF, die mit Haushaltsabgabe und Kompensationszahlung die von Brüssel festgelegte 20-Prozent-Grenze überschreitet, den Vorgaben der Europäischen Union entspricht.  

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Unerlaubte Beihilfe

Fachleute wie Dr. Christoph Urtz, ORF-Stiftungsrat, Experte für Steuer- und Wirtschaftsrecht und Professor an der Universität Salzburg, sprechen von einer unerlaubten Beihilfe, die formal an die EU gemeldet hätte werden müssen, was aber nicht geschah. Und weiters glaubt Urtz, dass der ORF mit der Einnahme aus der Haushaltsabgabe und der Kompensationszahlung von rund 90 Millionen Euro jene 20-Prozent-Grenze überschreitet, die Brüssel als Beihilfe für Unternehmen zulässt. 

Haushaltsabgabe wackelt

Unzensuriert legt sich mit dem ORF an, weil wir uns durch die (offenbar rechtswidrige) Beihilfen-Zahlung durch die Bundesregierung als Medienunternehmen benachteiligt sehen. Wird unserer Beschwerde recht gegeben, könnte nicht nur die Kompensationszahlung an den ORF zur Disposition stehen, sondern auch die Haushaltsabgabe insgesamt.

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