Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Im völlig überlasteten Berlin kommt ein Messerstecher tatsächlich vor Gericht. Wie das Urteil ausfällt, steht freilich in den Sternen. Der Täter ist laut Berliner Zeitung (BZ). ein abgelehnter Asylbewerber aus Syrien.
Drogen konsumiert
Am 21. August 2025 wurde der Reisende Georg E. von dem Asylanten angesprochen. Es ging irgendwie um seinen Rucksack. Georg E. fühlte sich der B.Z. zufolge “unwohl in dessen körperlicher Nähe, dreht sich weg, geht ein Stück weiter. Und spürt im nächsten Moment ein Messer in seinem Körper”. Der Täter ist Khaldoon A. Ein Syrer aus Damaskus, der als staatenlos gilt und über Dänemark nach Deutschland gekommen ist. Er gibt den Anklagevorwurf zu und behauptet, seine “Erinnerung an den Vorfall sei jedoch eingeschränkt. Auch wegen der vorher konsumierten Drogen. Warum er das Messer bei sich hatte – in einer Messerverbotszone?” Angeblich zur Verteidigung. Denn er “habe irgendwie das Gefühl gehabt, dass von diesem Mann eine Gefahr für seine Familie ausgehen könnte”.
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Weitere InformationenAcht Messerstiche auf Georg E.
Angeblich “leidet der bereits mehrfach durch Gewalt aufgefallene Angeklagte an paranoider Schizophrenie”. Achtmal stach der Asylant auf Georg E. ein. Die Ärzte konnten dem Opfer Gott sei Dank das Leben retten. Der Täter behauptet nun: “Ich wollte ihm keine tödliche Verletzung zufügen” und meint: “Es tut mir sehr leid.” Ursprünglich hatte man Khaldoon A. lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Jetzt kommt nach einem Hinweis des Gerichts aber auch versuchter Mord in Betracht. Zudem besteht die Möglichkeit einer Einweisung in die Psychiatrie. Der Angeklagte sagte dazu: “Ich bitte um barmherziges Vorgehen.” Die Zukunft wird zeigen, wie das Gericht urteilt. Verbrecher bekommen in der BRD ja gerne mal Bewährung und schlagen dann wieder zu.
