Christoph Urtz, FPÖ TV

Die unzensuriert-Beschwerde bei der KommAustria könnte auch die ORF-Haushaltsabgabe zu Fall bringen, sagte Universitäts-Professor Christoph Urtz im FPÖ TV.

13. Feber 2026 / 09:55 Uhr

Experte zu ORF-Beschwerde: „Unzensuriert hat juristisches Neuland betreten“

Die Österreicher zahlen für den ORF doppelt. Neben der Haushaltsabgabe fließen weitere 90 Millionen Euro Steuergeld in Richtung Küniglberg. Damit soll jetzt Schluss sein, wenn die Konkurrentenbeschwerde von unzensuriert bei der KommAustria Erfolg hat.

Interessantes Unterfangen

„Ich finde das ein sehr interessantes juristisches Unterfangen – da hat unzensuriert tatsächlich juristisches Neuland beschritten“, sagte in einem FPÖ TV-Gespräch Dr. Christoph Urtz, ORF-Stiftungsrat, Experte für Steuer- und Wirtschaftsrecht und Professor an der Universität Salzburg. Aus seiner Sicht könnte das Verfahren eine neue Dynamik in EU-Beschwerden gegen den ORF bringen. 

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90 Millionen durch die Hintertür

Wieso bekommt der ORF diese hohen Zahlungen vom Staat? Das habe laut Urtz folgenden Hintergrund: Die frühere GIS-Gebühr sei mit zehn Prozent Umsatzsteuer belastet gewesen. Und bei der Haushaltsabgabe, die es seit dem Jahr 2024 gibt und die jeder österreichische Haushalt – egal ob er den Sender empfangen kann oder nicht – entrichten muss, wurde diese Umsatzsteuer gestrichen. 

Durch die Hintertür bekomme der ORF nun Ersatz für diese gestrichene Mehrwertsteuer – eben diese rund 90 Millionen Euro jährlich. Diese Summe sei an und für sich schon unzulässig, weil es sich um eine verbotene Beihilfe handle, argumentierte Fachmann Urtz. Er selbst habe vor diesem Umstand bereits in der Gesetzgebungs-Periode gewarnt. 

Beihilfe bei EU nicht formal gemeldet

Erstens würde es sich bei diesen 90 Millionen Euro um eine Beihilfe handeln, „da bin ich mir rechtlich ziemlich sicher, dass das so ist“, die bei der EU nicht formal gemeldet worden wäre. Das hätte die Bundesregierung laut Urtz aber machen müssen. Deshalb könne man gegen die 90 Millionen per se schon vorgehen, „was unzensuriert mit ihrer Konkurrentenbeschwerde gemacht hat“. 

EU-Kommission müsste ORF als Ganzes prüfen

Zweitens: Nachdem die Beihilfen so reichlich seien (730 Millionen aus der Haushaltsabgabe und 90 Millionen Kompensationszahlung) überschreite der ORF eine 20-Prozent-Grenze, die auch im Beihilfen-Gesetz relevant sei. Und das könnte, so Urtz, auch nach Einschätzung von anderen Experten dazu führen, dass der ORF von der EU-Kommission nochmals als Ganzes geprüft werde. Wörtlich sagte der Universitätsprofessor:

Und da wird es besonders spannend. Das EU-Recht hält hier ganz scharfe Sanktionen bereit, wenn es um solche Verbote von Beihilfen geht. Und diese Sanktionen richten sich jetzt an die zuständige auszahlende Stelle – und das ist der Minister Andreas Babler, der dem ORF diese 90 Millionen Euro überweist. 

Auch Haushaltsabgabe müsste gestoppt werden

Aufgrund des Durchführungsverbotes dieser Beihilfe müsste Medienminister Babler (SPÖ) diese 90-Millionen-Euro-Zahlung sofort stoppen, sagte Urtz. Wenn man nun zum Schluss komme, dass diese 20-Prozent-Grenze an Beihilfen überschritten wird, dann wäre eigentlich der gesamte ORF-Beitrag eine verbotene Beihilfe und die Regierung müsste alle Beiträge an den ORF, auch die Haushaltsabgabe, sofort stoppen. 

Im Anhang finden Sie das ganze Interview mit Professor Christoph Urtz auf FPÖ TV:

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