Wer etwa seine Nachbarn mit dem Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage versorgt, hat es gut – denn das “Billigstrom-Gesetz” regelt den sogenannten “Peer-to-Peer-Stromhandel”. Da die meisten dazu jedoch keine Möglichkeit haben, stellt sich die Frage: Wer zahlt für den Erhalt des Stromnetzes?

11. Feber 2026 / 13:35 Uhr

Weniger “grüner” Strom: “Billigstrom-Gesetz” setzt Verbraucher unter Druck

Das sogenannte “Billigstrom-Gesetz” der Verlierer-Ampel sollte Energie leistbarer machen. Doch es offenbart sich ein ganz neues Problem, denn mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie erlaubt das Gesetz neue Formen des “Peer-to-Peer-Stromhandels”: Wer eine Photovoltaik-Anlage besitzt, kann überschüssigen Strom künftig direkt an Nachbarn weitergeben oder verkaufen – ohne den Umweg über einen klassischen Energieversorger. Für die Erhaltung des Stromnetzes zahlen am Ende andere.

Weniger Stromverbrauch, steigende Netzkosten

Die Regelung ist europarechtlich vorgegeben und bereits im österreichischen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verankert, das Teil des “Billigstrom-Pakets” ist, wie ein Experte für Haushaltsenergie gegenüber unzensuriert erklärte. Österreich kann diese Marktform nicht mehr grundsätzlich verhindern, sondern lediglich im Detail ausgestalten.

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Denn Strom, der lokal erzeugt und direkt verbraucht wird, scheint in der öffentlichen Strombilanz immer weniger auf. Der Netzbezug sinkt, die Netze selbst aber müssen weiterhin betrieben, gewartet und ausgebaut werden. Stromnetze sind ein Fixkosten-System, das rund um die Uhr verfügbar sein muss – auch für jene, die sich nicht selbst versorgen können.

Wer sich nicht selbst versorgen kann, zahlt drauf

Je erfolgreicher das “Billigstrom-Gesetz” also Eigenversorgung und Nachbarschaftsmodelle fördert, desto kleiner wird die Gruppe jener, die die Kosten des Netzes tatsächlich tragen. Besonders hart trifft das Haushalte ohne eigene Photovoltaik-Anlage: Wohnungsinhaber, Mieter, Stadtbevölkerung. In Wien etwa ist Eigenstromproduktion für die absolute Mehrheit schlicht nicht möglich. Die Bürger sind vollständig auf das öffentliche Netz angewiesen – und damit auf steigende Netzentgelte.

Das ElWG definiert, dass sogenannte „aktive Kunden“ Strom erzeugen, speichern, selbst verbrauchen und verkaufen dürfen. Gleichzeitig hält das Gesetz ausdrücklich fest, dass für Strommengen, die direkt hinter dem Abrechnungspunkt genutzt werden, keine Systemnutzungs-Entgelte anfallen. Ergänzt wird das durch die Ermöglichung der “Peer-to-Peer”-Verträge sowie jener Regelung, die diese Form der gemeinsamen Energienutzung ausdrücklich vorsieht.

Weniger erneuerbare Energie – und Zusatzkosten für viele

Das Ergebnis ist ein unfairer Vorteil für jene, die über Eigentum, Dachflächen und Kapital verfügen. Sie profitieren von günstigem Eigenstrom und nachbarschaftlichem Handel, während die Kosten der Infrastruktur zunehmend auf jene abgewälzt werden, die keine Möglichkeit zur Eigenstromversorgung haben. Dazu kommt ein weiterer Effekt, der bisher wenig diskutiert wird: Überschüssiger Sonnenstrom fließt immer seltener ins öffentliche Netz, sondern wird lokal vermarktet. Bilanziell sinkt damit der Anteil erneuerbarer Energie im Netz, obwohl dieses weiterhin das Rückgrat der Versorgung bleibt – für Industrie, Krankenhäuser, Verkehr und Versorgungssicherheit in Wintermonaten.

Versprechen vom günstigen Strom wankt

Zwar nutzt auch “Peer-to-Peer”-Strom physikalisch das bestehende Netz, doch wie diese Nutzung künftig bepreist wird, ist offen. Die EU-Richtlinie lässt Spielraum bei der Ausgestaltung von Netzentgelten, verbietet aber, diese Marktform grundsätzlich einzuschränken. Das politische Versprechen von „billigem Strom für alle“ kollidiert damit mit der Realität eines Systems, das auf solidarischer Finanzierung beruht.

Unabsehbare Folgen für Strommarkt

In der Energiebranche wird das Gesetz dennoch mit Spannung erwartet, wie der Experte ausführte: Viele Projekte würden bereitliegen, Investitionen würden aufgeschoben, bis endlich rechtliche Klarheit herrsche. Wenn das “Billigstrom-Gesetz” voll wirksam wird, dürfte der Umbau des Strommarktes rasch Fahrt aufnehmen – mit Folgen, die vor allem jene spüren werden, die selbst keinen Strom erzeugen können.

Am Ende macht das umstrittene Gesetz also Strom für einige günstiger, ohne zu klären, wer langfristig für das Netz bezahlt.

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