Björn Höcke wird wieder einmal vom BRD-System wegen Worten verfolgt. Doch diesmal reagieren seine Parteikollegen mit einer Anzeige gegen die Polizei.

10. Feber 2026 / 16:23 Uhr

“Verfolgung Unschuldiger”: AfD erstattet Strafanzeige gegen Polizei

Die beiden AfD-Abgeordneten Sascha Schlösser und Daniel Haseloff haben Anzeige gegen die Polizei in Thüringen erstattet. Sie sehen in den Ermittlungen gegen ihren Fraktionschef Björn Höcke die Verfolgung Unschuldiger und beziehen sich dabei auf den Strafgesetzbuch-Paragraphen 344.

“Straftäter”, weil er “Alles” für Deutschland wollte

Hintergrund ist eine Rede Höckes im Zusammenhang mit dem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Mario Voigt (CDU) vergangene Woche, nachdem dieser seinen Doktortitel wegen Plagiaten in seiner Dissertation verloren hatte. Regierungspolitiker hatten Höcke, der im Falle eines erfolgreichen Votums Ministerpräsident geworden wäre, vorgeworfen, ein “verurteilter Straftäter” zu sein. Höcke hatte sich zu dem Vorfall bereits auf X geäußert. Außerdem ließ er sich das Verhalten der Altparteien im Thüringer Landtag selbst nicht bieten und erklärte daraufhin am Rednerpult, wie es zu der Verurteilung gekommen war: “Zum ‘verurteilten Straftäter’: Ich bin Zeit meines Lebens nie mit Recht und Gesetz in Konflikt gekommen.”

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Beleg für bedrohte Meinungsfreiheit in BRD

Er habe im Wahlkampf 2021 in Sachsen-Anhalt spontan das Motto der dortigen Parteifreunde “Alles für unsere Heimat” erweitert: “Diesen Dreiklang habe ich in einer freigehaltenen Rede durchdekliniert: ‘Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für D…’. Und dafür bin ich rechtskräftig verurteilt worden. Aber diese rechtskräftige Verurteilung vor einem deutschen Gericht ist weniger Beleg dafür, dass ich kriminelle Energie habe, sondern vielmehr dafür, wie bedroht die Meinungsfreiheit in Deutschland ist”.

Gegenanzeige gegen neuerliche Ermittlungen

Weil er damit erneut die verbotenen Worte “Alles für D…” verwendet hatte, nahm die Polizei Thüringen Ermittlungen gegen den AfD-Landes- und Fraktionschef auf. Die Anzeige seiner Kollegen gegen die Polizei folgte prompt. Sie richtet sich nicht dagegen, dass Höcke den Prozess rekapitulierte, sondern dagegen, dass man wegen einer im Landesparlament getätigten Äußerung nicht verurteilt werden kann. Daniel Haseloff erklärte dazu auf X: “Heute haben mein Landtagskollege @SchloesserRA und ich Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) erstattet. Anlass ist die Einleitung von Ermittlungen gegen Björn Höcke wegen einer Äußerung im Thüringer Landtag – obwohl die Indemnität (Art. 55 ThürVerf) ohne jeden Zweifel greift.” Gemeint ist damit die Immunität von Volksvertretern im Rahmen ihrer politischen Arbeit, die nur durch einen Mehrheitsbeschluss des jeweiligen Gremiums aufgehoben werden kann.

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