Der ORF bekommt jährlich eine „Kompensation“ für den “Vorsteuerschaden” (§ 31 Abs 11 ff ORF-Gesetz). Diese Kompensation betrug 2024 rund 89 Millionen und 2025 rund 92 Millionen Euro. Also beträchtliche Beträge. Ressortverantwortlicher Minister ist Andreas Babler. Diese Zahlungen könnten aber zu Unrecht erfolgen – unzensuriert wehrt sich dagegen, im Interesse von uns allen.
Warum bekommt der ORF diese Kompensation?
Der neue ORF-Beitrag, der ab 2024 gilt (die sogenannte Haushaltsabgabe), wird ohne Umsatzsteuer erhoben. Im Vergleich dazu war die frühere GIS-Gebühr (das sogenannte Programmentgelt) mit zehn Prozent Umsatzsteuer belastet. Dadurch, dass die Haushaltsabgabe im Vergleich zur GIS-Gebühr nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet ist, verliert der ORF die Möglichkeit, Vorsteuern auf eigene Leistungen wie zum Beispiel Eigenproduktionen abzuziehen. Dieser „Vorsteuerschaden“ soll kompensiert werden.
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Weitere InformationenDer „Vorsteuerschaden“ ist aber hausgemacht: Die Haushaltsabgabe hätte nämlich auch mit zehn Prozent Umsatzsteuer ausgestaltet werden können. Die betreffenden europarechtlichen Vorschriften (und die Beitrittsakte Österreichs zur EU) sehen nämlich ein Wahlrecht vor. Dann hätte der ORF den Vorsteuerabzug nicht verloren, und es wäre keine Kompensation für den Vorsteuerschaden nötig gewesen.
Verbotene Beihilfe laut Europarecht
Jede Zahlung der öffentlichen Hand an ein Unternehmen muss als Beihilfe bei der EU-Kommission gemeldet werden (sogenannte Notifizierung). Dies sieht das Europarecht so vor (das Beihilfenrecht regelt der sogenannte Vertrag über die Arbeitsweise der EU – AEUV). Also hätte auch die jährliche Kompensation von Medienminister Babler an ein Unternehmen wie den ORF gemeldet werden müssen. Dies wurde sie aber nicht, wie Recherchen von unzensuriert ergeben haben.
Dass es sich bei der jährlichen Kompensation um eine verbotene Beihilfe handelt, die rechtswidriger Weise nicht an die EU-Kommission gemeldet wurde, ist nach Meinung von Fachleuten wie Dr. Christoph Urtz, Experte für Steuer- und Wirtschaftsrecht und Professor an der Universität Salzburg, klar. Gerade der Umstand, dass der Vorsteuerschaden vermieden werden hätte können und damit „hausgemacht“ ist, spricht für den Charakter einer verbotenen Beihilfe. Es liegt eine sogenannte Überkompensierung vor, da der ORF Zahlungen bekommt, die man hätte vermeiden können.
Unzensuriert erhebt „Konkurrentenbeschwerde“
Als Unternehmen, das mit dem ORF in einem Wettbewerbsverhältnis steht, hat unzensuriert nach dem ORF-Gesetz eine sogenannte Konkurrentenbeschwerde an die KommAustria erhoben. Mit dieser Beschwerde wollen wir erreichen, dass die rechtswidrigen Zahlungen an den ORF sofort gestoppt werden.
Babler muss Zahlungen an ORF stoppen
Das Europarecht sieht nämlich bei rechtswidrigen Beihilfen, die nicht der EU-Kommission gemeldet wurden, eine strenge Sanktion vor: das sogenannte Durchführungsverbot (Artikel 108 Absatz 3 AEUV). An dieses Durchführungsverbot sind alle österreichischen Behörden und Gerichte gebunden – und damit auch der zuständige Minister Babler. Wir haben daher in unserer Beschwerde beantragt, dass der zuständige Medienminister die jährlichen Zahlungen sofort stoppen muss!
ORF-Haushaltsabgabe könnte insgesamt gestoppt werden!
Auch die Haushaltsabgabe insgesamt könnte eine verbotene Beihilfe sein – auch wenn die Zahlungen von der Bevölkerung kommen, hat der Staat das Finanzierungssystem beschlossen; daher kommt das europarechtliche Beihilfenrecht zur Anwendung. Die Regierung hat bisher argumentiert, dass die frühere GIS-Gebühr der EU-Kommission bekannt war und die neue Haushaltsabgabe sozusagen nichts Neues bringt. Daher wurde auch die Haushaltsabgabe als solche nicht der EU-Kommission gemeldet. Experten sehen diese Regierungs-Argumentation allerdings kritisch – die neue Haushaltsabgabe verlangt ja gerade nicht mehr, dass ein Radio- oder Fernsehgerät vorhanden ist, sondern besteuert einfach jeden Haushalt. Dennoch meint die Regierung, die Haushaltsabgabe sei eine zulässige Alt-Beihilfe.
Aber hier kommt der Knackpunkt: Das Europarecht sieht eine 20-Prozent-Grenze vor, ab der jedenfalls eine Neu-Beihilfe vorliegt, die die EU-Kommission prüfen muss. Da die Haushaltsabgabe dem ORF viel mehr Geld in die Kassen gespült hat als die frühere GIS-Gebühr (732 Millionen für 2024 gegenüber 676 Millionen an GIS-Gebühr für 2023) und da die Vorsteuer-Kompensation von rund 90 Millionen dazugerechnet werden muss, ist die 20-Prozent-Grenze jedenfalls überschritten.
Dies bedeutet, dass die EU-Kommission die ORF-Haushaltsabgabe insgesamt (gemeinsam mit der Vorsteuer-Kompensation) prüfen muss. Bis zu einer Entscheidung der Kommission gilt das Durchführungsverbot. Wir haben daher im Interesse von uns allen in unserer Beschwerde beantragt, dass die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) die Einhebung der Haushaltsabgabe sofort stoppen muss!
Babler in der Zwickmühle
Laut Meinung von Experten wie Prof. Urtz gibt es nur zwei juristische Lösungen: Entweder die jährliche Kompensation für den ORF von rund 90 Millionen Euro ist selber eine verbotene Beihilfe; dann muss der verantwortliche Minister Babler die Zahlungen sofort stoppen und den ORF somit zu einem harten Sparkurs zwingen. Oder aber die Kompensation ist gemeinsam mit der Haushaltsabgabe Teil des Gesamtsystems der ORF-Finanzierung – dann ist die 20-Prozent-Grenze überschritten, und die EU-Kommission muss die Haushaltsabgabe insgesamt als verbotene Beihilfe prüfen. Wegen des erwähnten Durchführungsverbotes müsste die OBS eigentlich damit sofort die Einhebung der Haushaltsabgabe stoppen, bis die EU-Kommission entschieden hat.
