Die ungeliebte ORF-Zwangsabgabe kostet die Österreicher regelmäßig ordentlich Geld: Pro Haushalt sind seit Jänner 2024 monatlich 15,30 Euro zuzüglich einer landesabhängigen Abgabe zu entrichten, in der Steiermark ergibt das etwa rund 20 Euro pro Monat. Jetzt gibt es aber gute Nachrichten – denn bestimmte Personengruppen können sich Geld zurückholen.
Unternehmer zahlen doppelt
In der Praxis führte das Modell nämlich zu vielen Problemen, eines davon: Zahlreiche –wahrscheinlich tausende – Selbstständige, Freiberufler und Ein-Personen-Unternehmen, die an derselben Adresse wohnen und arbeiten, erhielten zwei Zahlungsaufforderungen; eine als Privatperson und eine als Unternehmen.
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Weitere InformationenDiese doppelte Vorschreibung ist rechtswidrig. Das bestätigte ein aktueller Bescheid zugunsten des Anwalts Andreas Kaufmann, der gegen die doppelte Belastung Beschwerde eingelegt hatte. Die Entscheidung hat Signalwirkung und betrifft eine große Zahl von Betroffenen mit kombiniertem Wohn- und Arbeitsort.
Drei Voraussetzungen
Eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen ist laut Kaufmann möglich, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Hauptwohnsitz befindet sich am Betriebsstandort, das Unternehmen unterliegt grundsätzlich der ORF-Zwangsabgaben-Pflicht, und die Räumlichkeiten werden von der betreffenden Person selbst genutzt. Um künftig nur einmal zur Kasse gebeten zu werden, können Betroffene beim ORF-“Beitragsservice” einen Antrag auf Ausnahme von der privaten Beitragspflicht stellen. Der Antrag ist online verfügbar und kostenlos. Die entsprechenden Formulare stellt der ORF-“Beitragsservice” unter obs.at/kam/ausnahme-privat-antrag zur Verfügung.
Update, Stand: 9.2.2026
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) teilte inzwischen mit, dass die Befreiung für Unternehmer bereits seit dem 1. Jänner 2024 gesetzlich geregelt sei. Die Voraussetzungen dafür seien klar definiert (ORF-Beitrags Gesetz § 3 Abs. 3 ORF-G) und würden von der OBS kostenlos umgesetzt.
