Bei angeblicher “Volksverhetzung” soll Bürgern das Wahlrecht entzogen werden können. Das meint zumindest eine SPD-Ministerin.

19. Jänner 2026 / 09:37 Uhr

SPD-Politikerin will Bürgern Wahlrecht entziehen

Seit Mai 2025 agiert Stefanie Hubig von der SPD als Bundesjustizministerin. Wenn es gegen Gruppenvergewaltiger und andere Schwerverbrecher geht, hört man von ihr kaum etwas. Dafür meldete sie sich nun erneut bezüglich ihres Vorhabens zu Wort, unliebsamen Deutschen das Wahlrecht – und damit ihre verfassungsmäßig verankerten Bürgerrechte – zu entziehen.

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“Volksverhetzung” soll Opposition mundtot machen

Sie meint nämlich, dass Leuten, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entzogen werden müsste. Kritik, dass es sich dabei um ein “Anti-AfD-Gesetz” handeln könnte, wies sie natürlich zurück. “Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen”, sagte sie in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung am Samstag. Zugleich müsse da, wo eine Äußerung die Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte anderer verletze, ein “Stoppschild” aufgestellt werden. Dass es bei dem Vorwurf der “Volksverhetzung” vor allem darum geht, unliebsame Bürger und Politiker (wie den AfDler Miguel Klauß) zu verfolgen und mit Gefängnis zu bedrohen, scheint der linken Ministerin egal zu sein.

Im Gegenteil. Sie geht sogar noch weiter. Denn mit Blick auf Kritik des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) am Nachrichtenportal Nius sprach Hubig von “beunruhigenden Entwicklungen” in den Medien. “Auch Meinungsjournalismus muss faktenbasiert sein. Und das gilt selbstverständlich nicht nur für ein bestimmtes Portal”, behauptete sie.

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Ministerin befürwortet AfD-Verbotsverfahren

Zusätzlich bekräftigte sie einmal mehr ihre Unterstützung für die Prüfung eines AfD-Verbots. “Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen.” Man müsse ihres Erachtens “ernsthaft” die Voraussetzungen prüfen und “diesen Schritt” gehen. Entscheidend sei, ob “alle Beteiligten” diese Voraussetzungen sehen. “Ob sie vorliegen oder nicht, hat allein die AfD zu verantworten.”

Dies gelte auch für den Fall, wenn die Partei den Rechtsstreit gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vor dem Verwaltungsgericht Köln gewinnt. Derzeit klagt sie gegen ihre Hochstufung als “gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall” im Mai vergangenen Jahres. Ein Scheitern des Inlandsgeheimdienstes wäre laut Hubig angeblich “kein Triumph” für die AfD. “Mich überzeugt das nicht”, behauptete sie.

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