Bei dieser “Kuscheljustiz” braucht sich keiner zu wundern, dass sich Frauen in Wien in der Nacht nicht mehr alleine auf die Straße trauen. Härtere Strafen würden die Täter abschrecken.

9. Jänner 2026 / 10:04 Uhr

Schädelbruch, Messerstich – „Kuscheljustiz“ schickt Täter nicht in Haft

Was ist nur los mit unserer Justiz? Das fragen sich vor allem die Opfer jener Täter aus der Tschetschenen-Gemeinschaft, die im Sommer 2024 mit Macheten, Messern und sogar mit einem Straßenschild bewaffnet hemmungslos auf sieben ahnungslose Afghanen am Bahnhof Wien-Meidling eingeschlagen haben. 

Messerstich verfehlte Herz nur knapp

Die Bilanz dieser Gewalt-Orgie vom 7. Juli 2024 ist verheerend: Ein Opfer erlitt einen Schädelbruch, bei einem anderen verfehlte ein Messerstich das Herz nur knapp. Acht von insgesamt 24 Angeklagten saßen am Donnerstag in Wien vor Gericht, vier 17-Jährige, drei 18-Jährige und ein 19-Jähriger. 

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Täter müssen keinen Tag in den Häfen

Überraschung: Obwohl die Anklage auf absichtlich schwere Körperverletzung und schwere gemeinschaftliche Gewalt lautete und den mutmaßlichen Tätern damit bis zu zehn Jahre Haft drohten, ließ der Schöffensenat Milde walten. Statt hinter Gitter zu wandern, gab es für alle Angeklagten – und das ist schier unglaublich! – nur sechs Monate bedingte Haft! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Burschen müssen somit keinen Tag in den Häfen, wurden allerdings zu Schadenersatz und Bewährungshilfe verurteilt. Darüber hat auch Heute berichtet.

Opfer musste Täter Hände und Füße küssen

Kein Einzelfall von “Kuscheljustiz”, denn schon einen Tag später zeigte sich das Gericht wieder gnädig gegenüber einer brutalen Migranten-Bande, die einen 16-Jährigen in Wien-Donaustadt zusammengeschlagen und einem erwachsenen Zufallsopfer multiple Frakturen des Gesichtsschädels und den Bruch von vier Zähnen zugefügt hatte. Besonders widerlich: In einem verstörenden Video – untermalt mit arabischer Musik – ist das 16-jährige Opfer mit angsterfüllten Augen zu sehen, der seinem filmenden Peiniger abwechselnd die Füße und Hände küssen muss. Siehe auch Krone-Artikel.

Diversion und bedingte Haftstrafe

Wer nun glaubt, dass diese Jugendlichen (insgesamt fünf) in Österreich für ihre Tat hart bestraft würden, hat sich getäuscht. Zwei bekommen eine Diversion, die anderen drei fassen teilbedingte Strafen aus. Auch der 15-Jährige, der sein Opfer zum Küssen seiner Füße genötigt hat, kommt mit 15 Monaten Haft, davon zwölf bedingt, davon. Nicht rechtskräftig.

Wie in schlechten Hollywood-Filmen

Man ist schockiert und fragt sich, wie solche Urteile zustandekommen. Und bei manchen nährt sich wohl der schlimme Verdacht, dass Vertreter der unabhängigen Justiz – wie in schlechten Hollywood-Filmen – von Migranten-Clans bedroht werden und es so zu solchen für die meisten Österreicher unverständlichen, milden Bestrafungen für Täter kommt, die anderen so schwere Schäden zufügen, dass sie ihr Leben lang darunter leiden müssen. 

Gefängnisse überfüllt mit kriminellen Ausländern

Die Erklärung könnte aber auch wesentlich banaler sein: Die heimischen Gefängnisse sind bereits dermaßen überfüllt, zu 53 Prozent mit ausländischen Kriminellen, dass offensichtlich nur noch inhaftiert wird, wenn es gar nicht mehr anders geht, etwa bei Mord. Und dass linke Richter sich schwertun, “arme, traumatisierte Flüchtlinge” oder “unbegleitete Minderjährige” in Haft zu schicken, ist ebenfalls kein Geheimnis – selbst wenn diese in Österreich geboren oder schon jahrelang hier sind. Was zählt, ist die “Haltung”.

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