Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), die Kärntner Volksbefragung zur Windkraft vom Jänner wegen einer angeblich wertenden Fragestellung aufzuheben, reißt die Kritik am Umgang mit dem Verfahren nicht ab.
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Verfassungsgerichtshof gegen Kärntner Bürgerwillen
Der VfGH hat der Anfechtung durch eine Privatperson nämlich stattgegeben. Laut VfGH sei die Frage bei der Volksbefragung – „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ – nicht neutral formuliert gewesen.
Die Frage hätte die befragten Kärntner in eine Richtung gedrängt, weshalb die Volksbefragung aufgehoben wird.
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Fragwürdige Rolle der rot-schwarzen Landesregierung
Im Zentrum steht die Entscheidung der Kärntner im vergangenen Jänner gegen Windräder auf den Bergen. Während sich die Freiheitlichen, die diese Volksbefragung initiiert hatten, über das Ergebnis freuten, musste die SPÖ-ÖVP-Landesregierung eine bittere Niederlage einstecken.
Kritik gibt es an der Ignoranz des Wählerwillens und vor allem an der Rolle der Kärntner Landesregierung dabei. Aus Sicht der Kärntner Freiheitlichen hat die Landesregierung das Verfahren vor dem Höchstgericht nicht mit der gebotenen Sorgfalt geführt. FPÖ-Chef Klubobmann Erwin Angerer kritisiert, dass dem Gericht eine unrichtige oder zumindest irreführende Stellungnahme übermittelt worden sei, ohne dass diese in einer mündlichen Verhandlung näher geprüft oder durch die Befragung zuständiger Beamter aufgeklärt worden ist.
Fehlende mündliche Verhandlung
Ein solches Vorgehen nährt den Verdacht, dass das Verfahren bewusst in eine bestimmte Richtung gelenkt werden sollte.
Besonders schwer wiegt aus demokratiepolitischer Sicht, dass keine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Gerade bei einer Frage von so hoher politischer und gesellschaftlicher Relevanz hätte diese Gelegenheit geboten, offene Punkte transparent zu klären und Lehren für künftige Volksbefragungen zu ziehen, so Angerer.
Bärendienst für Glaubwürdigkeit
Stattdessen blieb vieles ungeklärt, und das zum Schaden der Glaubwürdigkeit demokratischer Beteiligungsinstrumente.
Der Eindruck, dass die Landesregierung ihre eigene Volksbefragung vor Gericht nicht ernsthaft verteidigen wollte, ist schwer nachvollziehbar. Wer ein direktdemokratisches Instrument einsetzt, trägt auch die Verantwortung, dieses gegenüber allen staatlichen Institutionen konsequent zu vertreten.
Eindeutiges Votum der Bevölkerung
Unabhängig von der rechtlichen Bewertung der Fragestellung bleibt das politische Signal der Volksbefragung klar.
Gerade in jenen Gemeinden, die unmittelbar von geplanten Windkraft-Projekten betroffen sind, fiel das Ergebnis eindeutig gegen weitere Windräder auf Bergen und Almen aus. Für viele Kärntner war und ist dieses Votum ein unmissverständlicher Ausdruck ihres Willens.
Demokratie braucht Respekt vor Bürgerentscheidungen
Dass dieses Ergebnis nun mit formalen Argumenten relativiert wird, verstärkt das Gefühl, dass demokratische Entscheidungen nur dann akzeptiert werden, wenn sie den Interessen der politischen Machthaber entsprechen. Der Hinweis auf die rechtliche Unverbindlichkeit einer Volksbefragung wirkt dabei wie ein Rückzug auf Minimal-Standards der Demokratie.
Wenn Volksbefragungen zwar durchgeführt, ihre Ergebnisse jedoch nicht ernsthaft verteidigt oder umgesetzt werden, verlieren sie ihren Sinn.





