Ein gemeldeter Vorfall am Pfänderhang in Vorarlberg führte im Oktober 2025 zu einem massiven Polizeieinsatz. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fragte bei ÖVP-Innenminister Gerhard Karner nach den genauen Umständen des Einsatzes. Nun sind die Antworten da – sie zeigen, wie groß der Einsatz war, allerdings bleiben die Kosten unklar.
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Großeinsatz wegen gefährlicher Drohung
Ein Zeuge hatte der Polizei gemeldet, dass eine Gruppe von fünf Personen mit einer Reichskriegsflagge unterwegs gewesen sei und mehrere Messer bei sich getragen hätten. Laut seiner Aussage sei er zudem von einem Gruppenmitglied mit einem Messer bedroht worden. Diese gefährliche Drohung löste unmittelbar eine Alarmierung aus.
Flagge war nicht verboten
Bei der beschlagnahmten Fahne handelte es sich laut Innenministerium um eine Reichskriegsflagge ohne verbotene Symbole.
Sie war einst die Flagge des Norddeutschen Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs von 1871 und wurde in der Zeit des Nationalsozialismus lediglich übernommen. Noch heute nutzt die Bundeswehr sie als Hoheitszeichen. Dennoch wurde aufgrund der Erstmeldung auch ein möglicher Tatbestand nach dem Verbotsgesetz in Betracht gezogen.
Massiver Einsatz mit 48 Beamten
Die Behörden reagierten schnell und massiv. Insgesamt 17 Streifenwagen (!) sowie 48 Polizeibedienstete, darunter drei Mitglieder der Flugpolizei, kamen zum Einsatz. Vom Eingang des Notrufs bis zum Ausrücken der ersten Streife vergingen nur fünf Minuten und 21 Sekunden.
Polizeihubschrauber angefordert
Ein Polizeihubschrauber wurde zusätzlich angefordert, weil das Einsatzgebiet am Pfänder als weitläufig und schwer zugänglich gilt. Der Helikopter startete vom Flugplatz Hohenems und war eine Stunde und 15 Minuten in der Luft.
Karner-Ressort schweigt über Kosten
Zu den Gesamtkosten des Großeinsatzes machte Karner keine Angaben. Begründung: Eine nachträgliche Berechnung würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen. Vor allem für den Hubschraubereinsatz existieren laut Ministerium keine gesonderten Statistiken. Die betroffenen Personen wurden mittlerweile ausgeforscht. Gegen sie wird wegen des Verdachts der gefährlichen Drohung ermittelt. Weitere strafrechtliche Vorwürfe stehen derzeit nicht im Raum.



