Martin Sellner

Der rechte Aktivist Martin Sellner muss gegen brutale und subtile Staatsmacht kämpfen.

10. Dezember 2025 / 12:52 Uhr

Abschiebung war politischer Akt: Gericht gibt Martin Sellner recht – und eine Entschädigung

Die Bilder vom Oktober 2024 gingen durch die sozialen Netzwerke: Der rechte Aktivist Martin Sellner wird an der bundesdeutsch‑schweizerischen Grenze festgenommen, erkennungsdienstlich behandelt und schließlich per Boot über den Bodensee in die Bundesrepublik abgeschoben.

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Bundespolizei ortete Sicherheitsprobleme

Die Grundlage für das von der Schweizer Bundespolizei (Fedpol) verhängte Einreiseverbot bildete eine angebliche Gefahr für die innere Sicherheit. Nun steht fest: Dieses Vorgehen war rechtswidrig.

Bundesverwaltungsgericht stoppt Fedpol

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat das Einreiseverbot gegen Sellner nun rückwirkend aufgehoben und dem Aktivisten eine Entschädigung von 3.000 Franken zugesprochen. Das Urteil ist sofort rechtskräftig.

Die Richter stellten klar: Für ein Einreiseverbot müsse eine „tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Bedrohung für die innere oder äußere Sicherheit“ vorliegen. Diese Schwelle war nach Einschätzung der hauseigenen Fedpol-Experten bereits damals nicht gegeben. Sellner vertrete zwar unbequeme Positionen, strebe diese aber nicht mit Gewalt an. Von einer konkreten sicherheitsrelevanten Gefahr könne deshalb keine Rede sein.

Weisung von oben

Laut Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates war man in der Bundespolizei zunächst skeptisch. Doch dann griff die damalige Fedpol-Chefin Nicoletta Della Valle persönlich ein und setzte die Einreisesperre gegen den Rat ihrer Fachbeamten durch.

Intern soll diese Intervention heftig umstritten gewesen sein. Nun hat das Gericht den Polizisten recht gegeben – und der Politik eine klare Grenze aufgezeigt.

Spätes Urteil

Besonders scharf fällt der Kontrast zwischen den drastischen Maßnahmen an der Grenze und der nun erfolgten juristischen Bewertung aus.

Sellner soll die angekündigte Einreisesperre nicht einmal schriftlich erhalten haben, als er im Oktober 2024 an der Grenze bei Konstanz zu einer Pressekonferenz erschien. Er wurde festgenommen, in Gewahrsam gehalten und anschließend auf einem Boot über den See zurück in die Bundesrepublik gebracht.

Eskalation rechtlich nicht gedeckt

Mit der Entscheidung aus St. Gallen steht fest: Diese Eskalation war rechtlich nicht gedeckt. Der Eingriff in die Bewegungsfreiheit des Österreichers hätte in dieser Form nie stattfinden dürfen.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen ein, in denen Behörden gegen kritische Bürger zu drastischen Mitteln griffen – und vor Gericht scheiterten.

Wiederkehrendes Muster

Die Stadt Potsdam versuchte im Zuge der Debatte um das sogenannte „Geheimtreffen von Potsdam“, Sellner mit einem bundesweiten Einreiseverbot wegen Gefährdung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit zu belegen.

Doch das Verwaltungsgericht Potsdam stoppte die Maßnahme im Eilverfahren. Die Stadt konnte dem Gericht weder darlegen, wie Sellner konkret die Sicherheit gefährde, noch, warum es kein milderes Mittel als ein pauschales Einreiseverbot geben solle.

Verunmöglichen eines zivilen Lebens

Auch in der Finanzwelt zeigt sich ein ähnliches Muster. Nach einer jahrelangen „Konten‑Odyssee“ mit Dutzenden Kündigungen politisch rechter Kunden – Sellner spricht von 93 Fällen allein bei ihm – wurde die Erste Bank in Wien im Herbst in erster Instanz verurteilt, dem Aktivisten wieder ein Konto zu gewähren.

Ausgerechnet ein Institut, das im Schwulenmonat „Pride Month“ für Konten „für alle, unabhängig von der Weltanschauung“ geworben hatte, musste sich von einem Gericht daran erinnern lassen, dass auch missliebige Meinungen nicht automatisch den Ausschluss vom grundlegenden Zahlungsverkehr rechtfertigen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Noch ist dieses Urteil nicht rechtskräftig, die Erste Bank kann höhere Instanzen anrufen. Doch das Signal ist deutlich: Auch Banken können sich bei politisch motivierten Kündigungen nicht grenzenlos hinter dem Schlagwort „Vertragsfreiheit“ verstecken.

Dass ausgerechnet die Gerichte – oft als langsam und formalistisch gescholten – in diesen Fällen die Rolle der Korrektur übernehmen, lässt eine andere Perspektive sichtbar werden: Das Recht funktioniert, wenn man es ihm erlaubt, seine Arbeit zu tun.

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