Gegen Regierungskritiker scheint dem “demokratischen Rechtsstaat” und seinen Helfershelfern jedes Mittel recht. So kündigte die Sparkasse Karlsruhe dieser Tage grundlos das Konto des Journalisten Flavio von Witzleben.

3. Dezember 2025 / 10:10 Uhr

“Debanking” geht weiter: Sparkasse kündigt kritischem Journalisten das Konto

So mancher Leser mag sich noch an unseren Artikel über das Gespräch zwischen Björn Höcke und Ulrike Guérot erinnern. Moderiert wurde das Gespräch von Flavio von Witzleben. Ein Journalist, bei dem Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt großgeschrieben werden. Dass er bereit ist, mit allen zu reden, scheint jedoch gewissen Leuten nicht zu passen.

POLITISCHE ANZEIGE des FREIHEITLICHEN PARLAMENTSKLUBS. Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung


Bank gefährdet Existenz des Journalisten

Wie David Berger auf seiner Webseite Philosophia Perennis berichtete “hat ihm die halbstaatliche Sparkasse Karlsruhe sein Konto gekündigt”. Von Witzleben erklärte dazu auf X (vormals twitter):

Nun hat es mich auch erwischt: Die Sparkasse Karlsruhe hat ohne Angabe von Gründen mein Geschäftskonto gekündigt. Ich hatte seit jungen Jahren bei dieser Bank mein Konto und mit einem derartigen Schritt nicht gerechnet. Die Bank gefährdet damit meine Existenz. Es ist ungeheuerlich, dass in Deutschland mittlerweile willkürlich Konten von kritischen Journalisten gekündigt werden.

In der BRD ohne Konto dazustehen, kann durchaus existenzgefährdend sein. Möglicherweise kann sich von Witzleben eine ausländische Bank suchen, über die er die notwendigen Dinge regeln kann. Aber erstmal geht er gegen das Verhalten der Sparkasse rechtlich vor. Sein Anwalt Markus Haintz sieht laut Philosophia Perennis gute Chancen, gegen die Sparkasse zu gewinnen.

Rechtlicher Widerstand gegen Kündigung

Der Anwalt erklärte der Webseite zufolge: “Wir vertreten Flavio in dieser Angelegenheit und haben die Sparkasse Karlsruhe gestern auf Unterlassung der Vollziehung der Kündigung verklagt. Im Gegensatz zu Privatbanken können Sparkassen nicht ohne Begründung Bankkonten kündigen, da sie als Anstalten des öffentlichen Rechts einer direkten Grundrechtsbindung unterliegen. Gemäß der Nummer 26 (1) der AGB der deutschen Sparkassen können diese nur bei „Vorliegen eines sachgerechten Grundes“ ein Bankkonto kündigen. Ein solcher Grund liegt offenkundig nicht vor. Ferner haben wir die Kündigung schon deshalb unverzüglich zurückgewiesen, weil diese nicht von einem vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnet war, was eine zusätzliche Voraussetzung für eine wirksame Kündigung wäre. Über den weiteren Verlauf des Falls werden wir berichten.”

Das, was von Witzleben angetan wird, ist beileibe kein Einzelfall. Immer wieder wird kritisch denkenden Menschen, vor allem aus dem patriotischen Lager, das Konto gekündigt. So beispielsweise 2024 dem Thüringer Rechtsanwalt und AfD-Politiker Sascha Schlösser (unzensuriert berichtete).

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

POLITISCHE ANZEIGE des FREIHEITLICHEN PARLAMENTSKLUBS. Weitere Informationen: Transparenzbekanntmachung

Politik aktuell

3.

Dez

10:53 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.