US-Präsident Donald Trump geht weiterhin gegen den grassierenden Gender-Wahn vor: Künftig müssen “Transgender”- und “nicht-binäre” Personen in den USA ihr tatsächliches Geschlecht in den Reisepass eintragen lassen, unabhängig von ihrer “gefühlten” Identität. Eine Kennzeichnung mit „X“ oder anderen abweichenden Angaben ist vorerst nicht möglich; nur noch die Optionen „männlich“ oder „weiblich“ sind zulässig. Der Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag einer entsprechenden Regelung der Regierung vorläufig zugestimmt.
Liberale Richter scheiterten gegen Konservative
In einer kurzen Verfügung begründete der Supreme Court die Entscheidung damit, dass das im Pass angegebene Geschlecht lediglich eine historische Tatsache darstelle und nicht diskriminierend sei. „Die Angabe des Geschlechts des Passinhabers bei der Geburt verstößt ebenso wenig gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz wie die Angabe des Geburtslandes“, hieß es. Die drei liberalen Richter widersprachen natürlich und wiesen darauf hin, dass diese Regelung die sogenannten “Trans-Personen” angeblich einem erhöhten Risiko von Gewalt, Belästigung und Diskriminierung aussetze. Unter anderem berichteten Kläger von Übergriffen, häufigen Leibesvisitationen und Vorwürfen der Dokumentenfälschung an Flughäfen. Ihre Argumente konnten sich jedoch nicht gegen die Mehrheit der konservativen Richter durchsetzen. Die Entscheidung stärkt Trumps konservative Geschlechterpolitik, bleibt aber vorläufig, da das Hauptverfahren noch aussteht.
Geschlechterwechsel in Deutschland jederzeit möglich
In Deutschland ist die Rechtslage anders: Personen können weiterhin Geschlecht und Vornamen jederzeit beim Standesamt ändern lassen. Für die Kategorie „divers“ oder offene Einträge erscheint ein „X“ im Ausweis. Im vergangenen Jahr haben 22.049 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert – ganz einfach per Willenserklärung. Alle zwölf Monate kann man in der Bundesrepublik sein amtliches Geschlecht ändern. Mit dem “Selbstbestimmungsgesetz” der gescheiterten Ampel-Regierung wurde der Prozess stark vereinfacht, zuvor waren zwei psychiatrische Gutachten und eine Gerichtsentscheidung erforderlich.
