Bundesregierung

Das Bundeskanzleramt unter Christian Stocker (ÖVP, Bildmitte) hat es nicht fertiggebracht, seinem eigenen Gesetz fristgerecht nachzukommen.

7. November 2025 / 09:24 Uhr

Ampel schweigt: ÖVP-Kanzler Stocker scheitert krachend bei eigenem Gesetz

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt es seit 1. September 2025. Damit wurde ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen. Doch schon beim ersten Antrag von unzensuriert scheiterte das ÖVP-Bundeskanzleramt krachend am eigenen Gesetz.

Regieplan, wer wann mit Medien reden darf

Wir wollte nämlich wissen, ob es – wie berichtet – tatsächlich einen Regieplan dahingehend gibt, dass das Medien-Foyer nach dem Ministerrat jede Woche einem anderen der drei Koalitionspartner gehört. Das Magazin trend hatte darüber zuerst berichtet. Wörtlich war dort zu lesen:

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Der hehre Regieplan wurde in den ersten Regierungstagen vor sechs Monaten in einer Runde aus Koalitionsspitzen und Koalitionskommunikatoren festgeschrieben. Die wöchentliche wechselnde Drehbühne soll die kleinen und großen Eifersuchtsdramen in Grenzen halten und das mediale Haxelstellen, das in den bislang obligaten Zweierbündnissen bald nach den ersten Honeymoon-Tagen aufkam, beim ohnehin schwierigeren Spagat zu dritt in Grenzen halten.

Schreiben an Bundeskanzleramt blieb unbeantwortet

Unzensuriert wollte nun genau wissen, ob es dieses Übereinkommen tatsächlich gibt. In einem Schreiben an das Bundeskanzleramt mit Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz haben wir um Zugang zu folgenden Informationen ersucht: Zu Unterlagen, Vereinbarungen, Protokolle oder sonstige Dokumente, die im Zusammenhang mit dem sogenannten „Regieplan“ erstellt wurden, der die wöchentliche Reihenfolge der Auftritte der Koalitionspartner beim Medien-Foyer nach Ministerratssitzungen regelt. Und zwar einschließlich etwaiger schriftlicher Festlegungen, E-Mails oder Kommunikationsrichtlinien, die in den ersten Regierungstagen vereinbart wurden.

Antrag auf Bescheid-Erlass eingebracht

Wenig überraschend: Dazu erfolgte keine fristgerechte Antwort. Das Bundeskanzleramt hätte dafür vier Wochen Zeit gehabt. Heute, Freitag, haben wir deshalb einen Antrag auf Bescheid-Erlass gemäß § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Siehe Anlage am Ende des Artikels.

Fakt ist: Während auf der Webseite des Bundeskanzleramts der „moderne Staat“ gepriesen, Offenheit und Transparenz als „Gebot des modernen Rechtsstaats des 21. Jahrhunderts“ beschrieben wird, ist das Informationsfreiheitsgesetz in Wahrheit offenbar nur ein leeres Versprechen der Verlierer-Ampel.

Update vom 12. November:

Das Bundeskanzleramt hat uns heute glaubhaft versichert, dass ein Antwortschreiben an unzensuriert ergangen sei und dass auch ein Ausgangsstempel existiert. Rätselhaft bleibt, warum das Schreiben bei uns nicht angekommen ist. Das Bundeskanzleramt hat das Schreiben erneut weggeschickt – und zwar mit folgendem Inhalt: Siehe Bericht “Keine ‘Drehbühne’ im Medien-Foyer: Kanzleramt widerspricht ‘trend’-Artikel”.

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