Im “Fall Waltraud” schaltet sich jetzt die Stadt Wien ein: Die Magistratsabteilung 63 zweifelt an, dass es sich bei dem 60-Jährigen wirklich um eine (“gefühlte”) Frau handelt.
Keine Annäherung an weibliches Erscheinungsbild
Walter P. hatte seinen Geschlechtseintrag auf weiblich und seinen Vornamen auf „Waltraud“ ändern lassen, vor allem, um einer Haftstrafe im Männervollzug zu entgehen. Nach Angaben der Stadt bestehen jedoch Zweifel, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür wirklich erfüllt sind. In einer Mitteilung erklärte die Behörde, dass zumindest Hinweise auf einen nach “außen erkennbaren Transitionsprozess oder eine nachhaltige Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts” vorliegen müssten – dass “Waltraud” wirklich eine Frau ist, scheint für das Amt also nicht offensichtlich genug zu sein.
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Weitere InformationenWird “Waltraud” diskriminiert?
Ein Berichtigungsverfahren wurde eingeleitet. Sollte “Waltraud” keine ergänzenden Nachweise erbringen, könnte der Eintrag automatisch wieder auf „männlich“ geändert werden. P.s Anwalt, Nikolaus Rast, kritisiert das Vorgehen der Stadt scharf. Seine Mandantin habe mehrere psychiatrische und psychologische Gutachten vorgelegt, die eine weibliche Geschlechtsidentität bestätigen. „Nun fühlt sich meine Mandantin diskriminiert, da man ihr ihre feminine Seite aberkennen möchte“, so Rast.
Geschlechterwechsel in Österreich unkompliziert
Nach aktueller Rechtsprechung in Österreich ist für eine Änderung des Geschlechtseintrags kein chirurgischer Eingriff mehr erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, dass eine „nachhaltige, irreversible Annäherung an das Erscheinungsbild des gewünschten Geschlechts“ erkennbar ist – eine Formulierung, die in der Praxis regelmäßig zu Auslegungskonflikten führt.
