Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Norwegen mit seiner Ölpolitik keine Menschenrechte verletzt. Mit der Urteilsverkündung am heutigen Dienstag scheiterten sechs junge “Aktivisten” sowie die Umwelt-NGOs “Greenpeace” und “Young Friends of the Earth” mit ihrer Klage gegen die norwegische Regierung.
“Recht auf Leben” wird nicht verletzt
Die Kläger hatten argumentiert, dass die Vergabe von zehn Ölbohr-Lizenzen in der Barentssee im Jahr 2016 ihre “Zukunft” gefährden und sogar ihr “Recht auf Leben verletzen” würde. Der EGMR ließ sich von dieser bemerkenswerten Begründung allerdings nicht beeindrucken und stellte einstimmig fest: Norwegen hat keine Bestimmungen der Menschenrechtskonvention verletzt.
Die Entscheidung dürfte enorme Wirkung haben. Norwegen, größter Öl- und Gasproduzent Westeuropas, hatte stets betont, dass es seine Förderung fortsetzen wolle und gleichzeitig globale Klimaziele unterstütze.
EGMR macht oft Politik statt Rechtsprechung
In Österreich mehren sich schon lange Stimmen, die vor der exzessiven Auslegung des Menschenrechtsbegriffs warnen. Die FPÖ hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach Kritik am EGMR geübt, unter anderem wegen verhinderter Abschiebungen krimineller Asylanten. Erst kürzlich hatten die Richter in Straßburg das Abschiebeverbot für Syrer verlängert.
Auch was das “Klima” angeht, macht der Gerichtshof nicht selten Politik, anstatt Recht zu sprechen: So hatte er etwa der Klage zweier Schweizerinnen stattgegeben, die durch den “unzureichenden Klimaschutz” der Schweiz ihre “Gesundheit” gefährdet sahen.
