Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung des Ukrainers Wolodymyr Z. an Deutschland verweigert. Der Mann wird von der deutschen Bundesanwaltschaft beschuldigt, an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im September 2022 beteiligt gewesen zu sein.
Schwere Vorwürfe gegen Ukrainer
Wolodymyr Z. war Ende September in Polen festgenommen worden, nachdem die Bundesrepublik einen europäischen Haftbefehl beantragt hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, Teil einer Gruppe gewesen zu sein, die Sprengstoff auf den Pipelines nahe der dänischen Insel Bornholm platziert haben soll. Den Verdächtigen erwarten Vorwürfe der Verabredung zu einem Sprengstoffanschlag sowie „verfassungsfeindliche Sabotage“.
Polen lehnte Nord-Stream-Projekt immer ab
Die Entscheidung des polnischen Gerichts entspricht der Haltung der polnischen Regierung. Die macht aus ihrer Abneigung gegenüber Deutschland kein Geheimnis: Ministerpräsident Donald Tusk hatte bereits Anfang Oktober erklärt, eine Auslieferung sei nicht im Interesse Polens. Dabei hatte Tusk erstaunlich offen betont, dass nicht die Sprengung der deutsch-russischen Pipelines problematisch sei, sondern dass diese überhaupt erst gebaut worden sind.
Russisches Eigentum als legitimes Terror-Ziel?
Auch die Verteidigung des mutmaßlichen Pipeline-Attentäters hat bemerkenswerte Argumente: Der Anwalt des Ukrainers wies die Anschuldigungen zurück und stellte sogar gleichzeitig in Frage, ob die Zerstörung russischen Eigentums durch einen Ukrainer während des Ukraine-Krieges überhaupt strafrechtlich relevant sei.
Ein zweiter Verdächtiger in Italien ist ebenfalls festgenommen worden, wurde aber bisher ebenfalls nicht an Deutschland übergeben.