FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker fordert ÖVP-Innenminister Gerhard Karner eindringlich auf, den Auftrag an das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW), einen „Rechtsextremismusbericht“ zu erstellen, sofort zurückzuziehen.
Der Grund: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien erklärte – wie berichtet – die Bezeichnung „pseudowissenschaftliche Institution“ für das DÖW für zulässig und verurteilte den Verein zur Zahlung der Gerichtskosten.
Niederlage für linke Netzwerke
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker sagte nach dem Urteil:
Das ist ein Sieg auf ganzer Linie für die Wahrheit und eine Niederlage für jene linken Netzwerke, die glauben, sie könnten mit Klagsdrohungen und juristischen Winkelzügen Kritiker mundtot machen. Das OLG Wien hat glasklar bestätigt, was wir immer gesagt haben: Wer sich wie das DÖW in die politische Arena begibt, wer mit fragwürdigen Definitionen politische Gegner an den Pranger stellt, der muss auch schärfste Kritik aushalten. Der Versuch, uns einen Maulkorb umzuhängen, ist kläglich gescheitert!
Recht auf polemische Ausdrücke
Das Gericht habe unmissverständlich festgehalten, dass das DÖW mit der Absicht agiere, die politische Haltung zu beeinflussen, und die FPÖ sehr wohl das Recht habe, die umstrittene Definition von „Rechtsextremismus“ als Grundlage der DÖW-Arbeit auch mit polemischen Ausdrücken zu kritisieren.
Kein seriöser Partner für Innenministerium
Nach der juristischen Klatsche für das DÖW stellt sich für Hafenecker auch die Frage, ob diese „pseudowissenschaftliche Institution“ als seriöser Partner für staatliche Institutionen qualifiziert sei. Wie berichtet, darf das umstrittene Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Auftrag des ÖVP-Innenministers Gerhard Karner einen „Rechtsextremismusbericht“ erstellen. Damit habe – kritisierten die Freiheitlichen schon im Jänner 2025 – den staatlichen „Ritterschlag“ für einen ideologisch motivierten Rundumschlag gegen alles und jeden, der linke politische Positionen nicht mag, bekommen. Mit diesem hochoffiziellen Auftrag ausgestattet, kann das DÖW Österreicher an den Pranger stellen und sie „rechtsextrem“ machen.
Spuk muss umgehend beendet werden
Damit solle jetzt Schluss sein, fordert Hafenecker. Nach dem OLG-Urteil müsse ÖVP-Innenminister Gerhard Karner dem linksideologischen Verein sofort den Auftrag für den Rechtsextremismusbericht entziehen. Dieser Spuk müsse umgehend beendet werden. Der FPÖ-Generalsekretär sagte wörtlich:
Es ist untragbar, dass eine als „pseudowissenschaftlich“ bezeichnete Organisation weiterhin im Auftrag der Republik agieren und mit dem Geld der Bürger die einzige echte Opposition in diesem Land bekämpfen darf. Dieser Fall zeigt exemplarisch das ganze Versagen des Systems.
