Das linke „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes“ (DÖW) ist um eine juristische Niederlage reicher: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat im Prozess zwischen dem DÖW und der FPÖ die Berufung des DÖW gegen ein erstinstanzliches Urteil abgeschmettert. In einer Aussendung hatte der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Hannes Amesbauer im August 2023 das DÖW als „pseudowissenschaftlich“ und „linksgedrillt“ bezeichnet und die staatliche Beauftragung des zu großen Teilen steuergeldfinanzierten Instituts zur Erstellung des sogenannten „Rechtsextremismusberichts“ kritisiert.
DÖW fühlte sich beleidigt und klagte erfolglos
Das DÖW war mit diesen Bezeichnungen alles andere als glücklich und klagte vor dem Wiener Handelsgericht auf „Unterlassung und Widerruf“. Mit dem Urteil war man allerdings ebenfalls unzufrieden. Das Gericht urteilte:
Wer sich laufend an einer öffentlichen Debatte zu einem bestimmten Thema des allgemeinen Interesses und insbesondere politischen Themen beteiligt, betritt regelmäßig die politische Bühne und muss daher einen höheren Grad an Toleranz zeigen.
Erneute Niederlage vor Gericht
Die Beschwerde des DÖW wurde nun vom OLG abgewiesen: Es handele sich bei diesen Äußerungen um politische Werturteile, die im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig seien, so die Begründung. Die Richter stellten – genau wie das Handelsgericht – fest, dass das DÖW, obwohl angeblich „wissenschaftlich“ tätig, durch seine Arbeit politisch wirke und daher schärfere Kritik gewohnt sei. Auch die Aussagen der FPÖ, etwa die Verwendung des Begriffs „pseudowissenschaftlich“, seien keine unzulässigen Tatsachenbehauptungen, sondern als politische Meinungsäußerung zu werten.
“Voller Erfolg für die Meinungsfreiheit”
Einen „vollen Erfolg für die Meinungsfreiheit“ sieht FPÖ-Mediensprecher Christian Hafenecker: Es sei mit dem Urteil „gerichtlich bestätigt, was ohnehin auf der Hand“ liege. Das sei ein Sieg auf ganzer Linie für die Wahrheit und eine Niederlage für jene „linken Netzwerke, die glauben, sie könnten mit Klagsdrohungen und juristischen Winkelzügen Kritiker mundtot machen.“ Und weiter:
Das OLG Wien hat glasklar bestätigt, was wir immer gesagt haben: Wer sich wie das DÖW in die politische Arena begibt, wer mit fragwürdigen Definitionen politische Gegner an den Pranger stellt, der muss auch schärfste Kritik aushalten. Der Versuch, uns einen Maulkorb umzuhängen, ist kläglich gescheitert.
Dokumentationsarchiv als Partner nicht mehr tragbar
Hafenecker sieht das DÖW nach dem Urteil des Oberlandesgerichts als seriösen Partner für staatliche Institutionen disqualifiziert und spricht von einem „Skandal sondergleichen, dass ÖVP-Innenminister Gerhard Karner und die gesamte schwarz-rot-pinke Verlierer-Koalition eine Institution, deren Arbeit nun gerichtlich als kritisierbar eingestuft wurde, mit der Erstellung eines offiziellen Berichts beauftragen.“ Hier werde Steuergeld für eine „ideologische Keule verschwendet, die einzig und allein dem Zweck dient, die patriotische Opposition zu diffamieren.“
Er und seine Partei wollen sich weiterhin gegen „diese linken Vorfeldorganisationen und ihre Günstlinge in der Regierung ankämpfen und die Wahrheit aussprechen“, kündigte er an – von Klagewellen der wehleidigen linken Institution wollen sich die Freiheitlichen nicht einschüchtern lassen.
DÖW soll Rechtsextremismusbericht abgeben
An Innenminister Karner hat Hafenecker eine klare Forderung: Dem DÖW soll der Auftrag zur Erstellung des ominösen „Rechtsextremismusberichts“ unverzüglich entzogen werden. „Untragbar sei es, dass eine als ‚pseudowissenschaftlich‘ bezeichnete Organisation weiterhin im Auftrag der Republik agieren und mit dem Geld der Bürger die einzige echte Opposition in diesem Land bekämpfen“ dürfe.

