Der ungarische Ministerpräsident möchte sein Volk befragen, ob sie Teil der Kriegspolitik der EU sein möchten – oder nicht.

13. Oktober 2025 / 17:03 Uhr

Orbán befragt Bürger zu Kriegspolitik der Europäischen Union

Viktor Orbán hat vor, eine Unterschriftensammlung „gegen die Brüsseler Kriegspläne“ durchzuführen. Während der ungarische Ministerpräsident von vielen Staatschefs dafür kritisiert wird, zollt ihm die freiheiliche EU-Abgeordnete Petra Steger „demokratische Größe“.

EU will in den Krieg ziehen

Beim informellen Gipfel der Staats- und Regierungschefs Anfang Oktober in Kopenhagen sagte Orbán gegenüber der versammelten Presse:

Die EU will in den Krieg ziehen, auch wenn das für Ungarn und alle anderen in der EU schlecht ist.

Volk entscheidet – nicht Brüsseler Bürokratie

Der Fidesz-Vorsitzende kündigte eine Volksbefragung gegen die Kriegspolitik der EU in seinem Land an. „Ein starkes Signal“, bewertet das Steger, die in einer Aussendung meinte:

Die Menschen müssen gefragt werden, ob sie Milliarden in Aufrüstung, Waffen und neue Schulden stecken wollen, oder ob sie Frieden, Neutralität und Diplomatie wollen. Ungarn zeigt vor, was echte Demokratie bedeutet: Das Volk entscheidet – nicht die Brüsseler Bürokratie.

Orbán wird systematisch bekämpft

Steger verurteilte in diesem Zusammenhang auch die anhaltenden politischen Angriffe auf Ungarn: Weil Orbán den Kriegskurs der EU nicht mittrage, werde er von Kommission und Parlament systematisch bekämpft. Das zeige, wie wenig Brüssel von echter Meinungsvielfalt und nationaler Souveränität halte.

Militarisierung Europas im Eiltempo

Tatsächlich arbeitet Brüssel anscheinend im Eiltempo an der Militarisierung Europas. Vergangene Woche hat das Europäische Parlament eine Resolution über eine sogenannte „vereinte Antwort auf russische Luftraumverletzungen“ beschlossen. Diese Resolution fordert den Aufbau einer gemeinsamen Kommandostruktur nach NATO-Vorbild, den massiven Ausbau der sogenannten Drohnenmauer entlang der Ostgrenze sowie die mögliche Aktivierung des EU-Verteidigungsartikels 42 Absatz 7, also eine militärische Beistandspflicht zwischen Mitgliedsstaaten.

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