Die restriktiven Corona-Maßnahmen waren auch in Spanien dramatisch (hier an einem Kinderspielplatz), der dafür notwendige Ausnahmezustand ist aber nie ausgerufen worden.

9. Oktober 2025 / 14:26 Uhr

Verfassungsgericht: Corona-Maßnahmen waren verfassungswidrig

Mehr als fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie zeigt sich, wie unverhältnismäßig die Maßnahmen auch in Spanien waren. Das Verfassungsgericht hat zentrale Teile der Ausgangsbeschränkungen von 2020 für verfassungswidrig erklärt: Mehr als 92.000 verhängte Bußgelder werden aufgehoben, viele weitere könnten folgen.

Ausnahmezustand wurde nie ausgerufen

Im Frühjahr 2020 hatte die Regierung in Madrid den sogenannten „Alarmzustand“ ausgerufen. Millionen Bürger durften ihre Wohnungen nur aus wenigen, vom Staat genehmigten Gründen verlassen. Verstöße wurden hart bestraft, teilweise sogar mit vierstelligen Geldbußen. Diese drakonischen Maßnahmen im ersten “Lockdown” haben die verfassungsmäßigen Befugnisse der Regierung deutlich überschritten, urteilten nun die Richter. Eine derart weitgehende Einschränkung der Bewegungsfreiheit hätte nur unter einem offiziellen Ausnahmezustand erfolgen dürfen, der aber nie ausgerufen worden war.

Eine Million Bußgelder verhängt

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, denn bereits gezahlte Strafen müssen erstattet und laufende Verfahren eingestellt werden. Viele Opfer des spanischen Corona-Regimes hatten ihre Bußgelder damals aus Angst oder Resignation bezahlt. Der Vertrauensverlust in den Rechtsstaat ist erheblich. 92.278 verhängte Strafen wurden bereits bis zum 3. September annulliert, mehr als eine Million während der Pandemie verhängte Bußgelder müssen nun teilweise geprüft und gegebenenfalls zurückgezahlt werden.

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