Werner Fasslabend (81), Ex-Verteidigungsminister und Mitglied des ÖVP-Ethikrats, rückte gestern, Mittwoch, aus, um das Handeln von ÖVP-Klubobmann August Wöginger zu verteidigen und die Diversion für ihn vor Gericht schönzureden. Ein ORF-Auftritt zum Fremdschämen.
Rechtfertigungs-Offensive ging in die Hose
Es war eine bemerkenswerte Rechtfertigungs-Offensive für den armen „Gust“, der ja gar nicht wirklich postengeschachert, sondern eigentlich nur das gemacht habe, was man von einem Volksvertreter erwarten könne – nämlich sich um das Wohlergehen der Leute zu kümmern.
Ex-Minister und ÖVP-Ethikrats-Mitglied Fasslabend versuchte wirklich alles, um Wögingers Intervention beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, als “normal” darzustellen. Dass Wöginger zuerst jede Schuld von sich gewiesen und dann in der Verhandlung plötzlich doch die Verantwortung übernommen hat, was einem Schuldeingeständnis gleichkommt, sei eher eine strategische Entscheidung gewesen, um einen langwierigen Prozess mit unschönen Details zu vermeiden.
ÖVP-Ethikrats-Mitglied erklärte Handeln Wögingers
Fasslabend erklärte, wann ein Politiker das machen dürfe, was ÖVP-Klubobmann Wöginger im Fall seines Parteifreundes in Oberösterreich gemacht habe, als er für ihn interveniert hatte, um den Chefposten des Finanzamtes in Braunau zu bekommen. Er sagte wörtlich:
Da kann es auch dazugehören, dass jemand mit einem Anliegen auftritt, seine Bewerbung für eine Position zu unterstützen. Wenn man das richtig macht, dann erfolgt das so, dass man durchaus diese Bewerbung weitergibt, wenn man davon überzeugt ist, dass das eine sehr gute Besetzung wäre – allerdings nicht in einer Art und Weise, dass daraus ein Nachteil für jemand anderen entsteht.
Bewerberin entstand Nachteil
Auf den Hinweis der „ZIB2“-Moderatorin Margit Laufer, dass durch die Intervention Wögingers für die Bewerberin Christa Scharf sehr wohl ein Nachteil entstanden sei (unzensuriert berichtete), meinte Fasslabend:
Na ja, das ist immer eine Frage der Bewertung. Ich möchte das jetzt einmal so sagen.
Den Gesinnungswandel Wögingers, der zuerst jede Schuld bestritt, um sie dann am Verhandlungstag doch einzugestehen, erklärte Fassabend so:
Wöginger hat aus seiner Sicht nicht etwas getan, was jemand anderen zum Nachteil geraten sollte.
Schuld auf Thomas Schmid geschoben
Wenig überraschend schob das ÖVP-Ethikrats-Mitglied den schwarzen Peter in dieser Causa dem ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, zu. Was dieser getan habe, „mag sein, dass das nicht immer richtig war, wahrscheinlich war es nicht so, weil dadurch ein Nachteil für die Bewerberin entstanden ist“.