Auf Anfrage des freiheitlichen EU-Abgeordneten Gerald Hauser
hat die EU-Kommission erstmals eine lückenlose Liste jener Länder vorgelegt, die sich gegen die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) quergelegt haben.
Innerstaatliche Verfahren abwarten
Demnach liegen der Kommission Informationen vor, dass Argentinien, Brasilien, Deutschland, Israel, Italien, Kanada, die Niederlande, Österreich, die Philippinen, die Tschechische Republik und die USA dem Generaldirektor der WHO Ablehnungen der 2024 vorgenommenen Änderungen mitgeteilt haben. Mit Ausnahme von Argentinien, Israel, Italien und den USA begründeten diese Länder ihre Ablehnung damit, dass sie den Abschluss innerstaatlicher Verfahren abwarten müssten.
WHO könnte Notlage ausrufen
Die Änderungen der IGV wären laut Hauser am letzten Tag der 77. Weltgesundheitsversammlung der WHO am 1. Juni 2024 im sogenannten Konsensverfahren, also ohne eine ordentliche Abstimmung, durchgewunken worden. Dazu sagte Hauser in einer Aussendung:
Mit diesen Änderungen wurde erstmals eine Definition für eine „Pandemie-Notlage“ geschaffen. Dabei geht es nicht nur um eine tatsächliche Pandemie mit einer weiten Verbreitung einer Krankheit, sondern auch um ein hohes Risiko dafür oder dafür, dass die Kapazitäten der Gesundheitssysteme in einzelnen Staaten überfordert werden. Die Notlage kann auch wegen erheblicher sozialer und/oder wirtschaftlicher Störungen ausgerufen werden.
Keine ausreichende demokratische Legitimation
Damit könne nahezu jederzeit nach Belieben eine Notlage geschaffen oder erklärt werden, befürchtet der EU-Abgeordnete. Er, Hauser, werde nun die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und aufzeigen. Es dürfe nicht sein, dass im Schatten internationaler Abkommen wichtige Entscheidungen ohne ausreichende demokratische Legitimation getroffen werden.
Einspruch auch von Österreich
Österreich hatte – wohl aufgrund der massiven Bedenken der Freiheitlichen, die eine eigene Petition ins Leben gerufen hatten – in letzter Minute doch noch Einspruch gegen den geplanten WHO-Pandemievertrag eingelegt. Hauser wertete diesen Schritt als ersten wichtigen Etappensieg im Einsatz für nationale Souveränität und den Schutz der Bürgerrechte.