Babler und Stocker

SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler und ÖVP-Kanzler Christian Stocker (rechts) schafften die Möglichkeit, dass ihre Kabinetts-Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahler Parteiarbeit leisten.

3. Oktober 2025 / 08:44 Uhr

FPÖ zieht wegen „rechtsstaatlichen Skandals“ der Verlierer-Ampel vor Gericht

Die FPÖ zieht gegen jenes Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), das es Kabinettsmitgliedern erlaubt, auf Steuerzahlerkosten via Social Media Parteiwerbung zu machen – die FPÖ sieht sich durch diese erhöhten Werbechancen der Regierungsparteien benachteiligt.

Parteiarbeit von Kabinetts-Mitarbeitern

Demnach dürfen etwa Mitarbeiter in Ministerbüros bei Accounts von Regierungsmitgliedern tätig werden. So können sie unter Umständen Inhalte beisteuern, ohne dass dies wie zuvor als Parteispende gewertet wird. Dass Kabinetts-Mitarbeiter für Parteiarbeit eingesetzt werden können, war bis zu einer Gesetzesänderung durch die Verlierer-Ampel unzulässig und strafbar. Marine Le Pen wurde in Frankreich genau für dieses Delikt verurteilt.

Strafzahlung von insgesamt 220.000 Euro

Wie berichtet, wollten ÖVP, SPÖ und NEOS diese strafbare Handlung sogar rückwirkend streichen, um der Zahlung von Bußgeldern zu entgehen. Die Verlierer-Ampel hatte also tatsächlich vor, durch eine Selbst-Amnestie hohen Geldstrafen zu entgehen. Insgesamt soll es um 220.000 Euro gehen. Diese Summe brummte der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) ÖVP, Grüne und Neos auf, nachdem der Rechnungshof festgestellt hatte, dass Mitarbeiter des Kabinetts bei Social-Media-Zugängen der Parteien mitgewirkt haben.

Gang zum Verfassungsgerichtshof

Der rückwirkende Passus im neuen Gesetz der Dreierkoalition wurde aufgrund einer hartnäckigen Berichterstattung – vor allem von unzensuriert – letztlich gestrichen. Die FPÖ ist dennoch nicht zufrieden. Schließlich hätten die Regierungsparteien gegenüber der Opposition einen erheblichen Vorteil, wenn sie öffentliche Ressourcen auf Kosten der Steuerzahler für ihre Parteiarbeit einsetzen könnten, heißt es vonseiten der FPÖ gegenüber der APA. Die Freiheitlichen würden ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt, weshalb die FPÖ diese umstrittene Neuregelung der Social-Media-Accounts von Regierungspolitikern vor den Verfassungsgerichtshof bringt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

16.

Okt

16:20 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.