Die FPÖ zieht gegen jenes Gesetz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH), das es Kabinettsmitgliedern erlaubt, auf Steuerzahlerkosten via Social Media Parteiwerbung zu machen – die FPÖ sieht sich durch diese erhöhten Werbechancen der Regierungsparteien benachteiligt.
Parteiarbeit von Kabinetts-Mitarbeitern
Demnach dürfen etwa Mitarbeiter in Ministerbüros bei Accounts von Regierungsmitgliedern tätig werden. So können sie unter Umständen Inhalte beisteuern, ohne dass dies wie zuvor als Parteispende gewertet wird. Dass Kabinetts-Mitarbeiter für Parteiarbeit eingesetzt werden können, war bis zu einer Gesetzesänderung durch die Verlierer-Ampel unzulässig und strafbar. Marine Le Pen wurde in Frankreich genau für dieses Delikt verurteilt.
Strafzahlung von insgesamt 220.000 Euro
Wie berichtet, wollten ÖVP, SPÖ und NEOS diese strafbare Handlung sogar rückwirkend streichen, um der Zahlung von Bußgeldern zu entgehen. Die Verlierer-Ampel hatte also tatsächlich vor, durch eine Selbst-Amnestie hohen Geldstrafen zu entgehen. Insgesamt soll es um 220.000 Euro gehen. Diese Summe brummte der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) ÖVP, Grüne und Neos auf, nachdem der Rechnungshof festgestellt hatte, dass Mitarbeiter des Kabinetts bei Social-Media-Zugängen der Parteien mitgewirkt haben.
Gang zum Verfassungsgerichtshof
Der rückwirkende Passus im neuen Gesetz der Dreierkoalition wurde aufgrund einer hartnäckigen Berichterstattung – vor allem von unzensuriert – letztlich gestrichen. Die FPÖ ist dennoch nicht zufrieden. Schließlich hätten die Regierungsparteien gegenüber der Opposition einen erheblichen Vorteil, wenn sie öffentliche Ressourcen auf Kosten der Steuerzahler für ihre Parteiarbeit einsetzen könnten, heißt es vonseiten der FPÖ gegenüber der APA. Die Freiheitlichen würden ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt, weshalb die FPÖ diese umstrittene Neuregelung der Social-Media-Accounts von Regierungspolitikern vor den Verfassungsgerichtshof bringt.