Vor dem Landgericht Freiburg (Baden-Württemberg) fand dieser Tage eine mündliche Verhandlung im Verfahren des Ahriman-Verlags aus Freiburg gegen die Kölner Internet-Plattform perspektive statt. Der Verlag hatte eine Unterlassungsklage eingereicht, nachdem auf der Webseite behauptet worden war, Ahriman veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“ und sprach von “antisemitischen Chiffren” – unter anderem, weil Persönlichkeiten wie George Soros oder Bill Gates kritisiert worden seien.
Formal-juristische Diskussionen statt Klärung der Vorwürfe
Am 23. September wurde verhandelt – und zwar über die Frage, ob die Aussage des linken Portals eine zulässige Meinungsäußerung oder eine unzulässige Tatsachenbehauptung ist. Der Ahriman-Verlag sieht die Vorwürfe als rufschädigend und existenzbedrohend, dagegen vertritt die Gegenseite den Standpunkt, es handele sich um eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Einschätzung.
“Antisemitismus” musste nicht einmal definiert werden
Die rund einstündige Sitzung behandelte vor allem juristische Erörterungen über die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung, Werturteil und Schmähkritik. Der Ahriman-Verlag kritisierte, dass damit die inhaltliche Frage, ob in seinen Publikationen “antisemitische” Passagen enthalten seien, kaum behandelt wurde – die Vertreter von perspektive mussten noch nicht einmal den Begriff “Antisemitismus” definieren.
Kritik an Soros, Rockefeller und Gates legitim
Erst gegen Ende der Verhandlung durfte sich der Ahriman-Verlag selbst äußern: Eine Sprecherin sagte, in den Veröffentlichungen des Hauses fänden sich keine antisemitischen Inhalte, vielmehr gebe es zahlreiche Schriften jüdischer Autoren sowie Beiträge zur Aufklärung über den Holocaust. Kritik an einflussreichen Personen wie Soros, Gates oder David Rockefeller sei keine Kritik an Juden als Juden und daher nicht antisemitisch. Der Ahriman-Verlag ist seit Jahrzehnten durch seine zahlreichen jüdischen Autoren und Publizisten bekannt und fühlt sich durch die schweren “Antisemitismus”-Vorwürfe in seiner Existenz bedroht.
Auf seinem Internetauftritt veröffentlichte der Verlag einen Prozessbericht zur Verhandlung. Am 10. Oktober soll das Urteil verkündet werden.